Positionen des IB zur Debatte um ein soziales Pflichtjahr

Spitzengespräch im Gesundheitsministerium am 25. September mit IB-Beteiligung


Für Dienstag, 25. September 2018, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn 18 Spitzenverbände, darunter den Internationalen Bund, eingeladen, um mit ihm über die Vor- und Nachteile eines sozialen Pflichtjahres zu debattieren.

Der IB hat sich in den vergangenen Wochen dazu klar positioniert und wird morgen von Karola Becker, Mitglied des IB-Vorstands, in Berlin vertreten sein.

Hier noch einmal die Forderungen des IB in Zusammenhang mit dieser Debatte.

Der IB versteht Freiwilligendienste als Bürgerschaftliches Engagement und Bildungsangebot gleichzeitig. Beides führt nur auf der Basis einer freiwilligen Entscheidung zum Erfolg. Einen Pflichtdienst lehnt der IB deshalb ab.

Um möglichst vielen Interessentinnen und Interessenten einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst zu ermöglichen, kann ein Rechtsanspruch darauf hilfreich sein. Mindestens ebenso wichtig ist die Verbesserung der materiellen Rahmenbedingungen für die Freiwilligen. Dabei sollte weniger eine Erhöhung des Taschengeldes als vielmehr beispielsweise die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Beschaffung von Wohnraum oder der kostenlose Eintritt in öffentliche Anlagen (Schwimmbäder, Museen etc.) im Vordergrund stehen. Darin würde sich gesellschaftliche Anerkennung ebenso spürbar ausdrücken wie in der bevorzugten Vergabe von Studien- und Ausbildungsplätzen an ehemalige Freiwillige.

Freiwilligendienste müssen arbeitsmarktneutral sein, das heißt sie dürfen die Schaffung von Arbeitsplätzen nicht verhindern oder vorhandene Arbeitsplätze ersetzen. Daher fordert der IB einen Ausbau der geldwerten, aber eben nicht primär monetären Unterstützung.

Freiwilligendienste müssen inklusiv sein, das heißt sie müssen auch für Menschen mit Behinderungen, Migrationshintergrund oder sozialen Benachteiligungen offen sein. Auch deshalb ist die Förderung der Träger zu erhöhen, um so den gestiegenen Aufwand in der pädagogischen Betreuung bewältigen zu können.

Grundsätzlich sollten die Einsatzstellen als Nutznießer des Freiwilligendienstes den Hauptanteil an der Finanzierung von Taschengeld und Sozialversicherung für die Freiwilligen tragen. Finanzschwache Einsatzstellen sollten in den Genuss öffentlicher Unterstützung kommen.

Die im Laufe eines Freiwilligendienstes erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten (non-formale Bildung) müssen stärker gesellschaftlich anerkannt werden.

Mit rund 15.000 Freiwilligen im Jahr ist der IB bundesweit der drittgrößte Anbieter im Bereich Freiwilligendienste.

 

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