Psychosoziale Prozessbegleitung
Begleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten
Wir bieten Ihnen unsere Unterstützung an!
Im Rahmen der Psychosoziale Prozessbegleitung (PSPB) bieten wir qualifizierte Begleitung und Unterstützung der Verletzten im gesamten Strafverfahren. Das Angebot umfasst eine alters- und entwicklungsgerechte Informationsvermittlung für Verletzte und kann in jedem Stadium des Strafverfahrens implementiert werden. Es ermöglicht Verletzten eine individuelle Auseinandersetzung mit Ängsten und Belastungen im Rahmen des Strafverfahrens, hat jedoch keine rechtliche oder rechtsvertretende Funktion.
Das PSPB ersetzt keine Beratung oder Therapie und ist geprägt von Neutralität gegenüber dem Strafverfahren und den Prozessbeteiligten
Es schließt Gespräche mit Verletzten über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt aus.
Wir begleiten:
- bei der Anzeigeerstattung bei der Polizei
- zu Terminen im Rahmen des Strafverfahrens
- bei Besichtigung von Gerichtssälen und/oder Gerichtsverhandlungen
- zum Gerichtstermin
Wir unterstützen Sie, indem wir:
- Sie über den Ablauf einer Verhandlung informieren
- Ihnen einen Überblick verschaffen über Ihre Rechte und Pflichten als Zeugin/Zeuge
- Sie vor und während einer Vernehmung begleiten
- Sie in weiterhelfende Einrichtungen vermitteln
- organisatorische Fragen bezüglich der bevorstehenden Vernehmung mit Ihnen klären
Kontakt:
Psychosoziale Prozessbegleitung
Erthalstr. 2 • 55118 Mainz
T. 06131 67 27 92
Mail: PSPB-Mainz@ib.de
Leitung: Ursula Schade
Bildung und soziale Dienste Rheinhessen
Der Ablauf
Phase vor der Hauptverhandlung:
- Kennenlernen
- Bedürfnisse der Verletzten abklären
- Information über formalen Ablauf des Strafverfahrens
- Begleitung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens
- Gerichtsbesichtigung
Hauptverhandlung:
- Organisation der An- und Abreise
- Begleitung während der Hauptverhandlung
- Wartezeiten überbrücken
- Begleitung zur Vernehmung
- Teilnahme an Urteilsverkündung
- Begleitung zur Zeugenstelle Nachbereitung
- Unterstützung bei Fragen zum Ausgang des Verfahrens
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
- Fortführung der Psychosozialen Prozessbegleitung bei Rechtsmitteln
Nachbereitung
- Unterstützung bei Fragen zum Ausgang des Verfahrens
- Vermittlung weiterer Unterstützungsangebote
- Fortführung der Psychosozialen Prozessbegleitung bei Rechtsmitteln
Die Voraussetzungen
Der Anspruch auf kostenfreie Beiordnung ist in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Sie können einen Antrag auf kostenfreie Beiordnung Psychosozialer Prozessbegleitung stellen.
Die Zielgruppe
An wen richtet sich die Psychosoziale Prozessbegleitung?
- Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten
- Besonders belastete erwachsene Verletzte:
- mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
- schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten
Die Ziele des Angebots
Wir bieten Ihnen eine respektvolle und wertschätzende Unterstützung.