Verfahrensbeistandschaft in Worms
Anwalt des Kindes
Kinder und Jugendliche sind die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft und bedürfen daher dem besonderen Schutz von Erwachsenen.
In Familiengerichtsverfahren geraten Kinder und Jugendliche schnell in Loyalitätskonflikte oder werden zu hilflosen Streitobjekten der Eltern oder anderer Verfahrensbeteiligten, sodass der Blick auf den jungen Menschen verloren zu gehen droht.
Die Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Verfahrensbeistandes wird geregelt über § 158 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).
Nach Beauftragung durch das Familiengericht werden die ausgebildeten Mitarbeiter (Verfahrensbeistände) des IB in Worms als "Anwalt des Kindes" tätig.