Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung zum/zur Erzieher*in für die Hilfen zur Erziehung
Die Aufgabe von Erzieher*innen ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, im Betreuten Wohnen und in Krisenunterkünften.
Grundsätzliche Aufgabe der Hilfen zur Erziehung ist die Förderung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und der Schutz vor Gefahren für ihr Wohl, vermittels eines weiten Leistungsspektrums. In dieser besonderen Verantwortung stehen auch die Hilfen zur Erziehung, die mit ihren vielfältigen Angeboten und Leistungen junge Menschen fördern sollen.
Aufgaben der Hilfen zur Erziehung
Die Entwicklungsförderung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten ist der zentrale Auftrag der Hilfen zur Erziehung. Die Hilfen zur Erziehung soll hierzu insbesondere
- junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
- Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und·dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder-und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
Hilfsangebote und Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendlichen und ihre Familien sind nicht nur im SGB VIII verankert (das Sozialgesetzbuch VIII gilt bundesweit und regelt die Kinder-und Jugendhilfe). In verschiedenen weiteren Gesetzen sind unterschiedliche Leistungen für Kinder und Jugendliche und Familien geregelt. So sind das Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches, das Unterhaltsvorschussgesetz und insbesondere der Kinder- und Jugendschutz wichtige Instrumente, um das Wohl von Kindern zu sichern.
Die Voraussetzungen
- mindestens ein mittlerer Bildungsabschluss und
- eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Die Teilnehmer erhalten eine Förderung zur Durchführung der Qualifizierung in Form
eines Bildungsgutscheins der Agentur für Arbeit/ des Job Centers und werden für die Dauer der Qualifizierung von diesen finanziert.
Die Teilnahme an einem mehrwöchigen Auswahlverfahren (Vorschaltmaßnahme) ist obligatorisch.
Die Zielgruppe
Wir sprechen Personen an, die neben dem persönlichen Interesse ein hohes Maß an Motivation für selbstgesteuertes Lernen im Qualifizierungsprozess mitbringen.
Die Ziele des Angebots
Bescheinigung gleichwertiger Kompetenzen im Fachschulbildungsgang Sozialpädagogik für den Bereich der (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung im Land Brandenburg durch das Sozialpädagogische Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (Gleichwertigkeitsabschluss).
Abschlussbezeichnung:
Gleichwertigkeitsbescheinigung zur / zum staatlich anerkannten Erzieherin / Erzieher für den Bereich der (teil-)stationären Hilfen zur Erziehung im Land Brandenburg
Weitere Informationen
Die Dauer der Qualifizierung beträgt zwei Kalenderjahre:
- 1.200 Seminarstunden 15 Wochen im Jahr und
- 2.100 Zeitstunden praktische Tätigkeiten in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Betreutem Wohnen, Kriseneinrichtungen ... - 30 Wochen im Jahr