NAM Sozialer Trainingskurs
Die Hilfen für Straffällige dienen der Verhinderung neuer Straftaten. Sie sollen langfristig stabilisierend wirken und die Voraussetzungen für ein selbständiges, straffreies Leben schaffen. In vielen Fällen ist es wichtig, die Rückkehr in die Familie vorzubereiten.
- soziales Lernen in der Gruppe
- Auseinandersetzung mit/Aufarbeitung der Straftat
- Fremd- und Selbstwahrnehmung
- Gespräche zu verschiedenen Themen
Die Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich an Jugendliche und Heranwachsende, die aufgrund einer Straftat durch das Jugendgericht zugewiesen werden. Es berät und informiert die Jugendgerichtshilfe. Gesetzliche Grundlagen: Auflagen und Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz und § 52 SGB VIII in Verbindung mit § 10 JGG
Die Zielgruppe
straffällige Jugendliche und junge Heranwachsende (14-21 Jahre) Zuweisung durch die Jugendgerichtshilfe, z. T. freiwillige Teilnahme möglich
Die Ziele des Angebots
Soziales Lernen in der Gruppe von ca. 6 - 10 Jugendlichen drei bis vier Monate lang
Auseinandersetzung mit der Straftat und mit jugendspezifischen Themen
Gruppenpädagogische und erlebnisorientierte Methoden