Betreuungshilfe - Erziehungsbeistand • Hamburg-Bergedorf
Die Voraussetzungen
Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt. Die gesetzlichen Grundlagen der Erziehungsbeistandschaft sind die Hilfen zur Erziehung (hier § 30) im SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden. Die Mitarbeit der Jugendlichen und der Eltern ist erforderlich.
Eine Freiplatzmeldung wird wöchentlich per E-Mail an die Jugendämter versandt und ist jeder Zeit auf unserer Website einsehbar.
Die Zielgruppe
Kinder und Jugendliche ab 6 Jahre.