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Fachpraktiker/in Bürokommunikation

Die Ausbildung zum/zur Fachpraktiker/in für Bürokommunikation ist eine Sonderausbildung nach den Vorschriften der IHK und wird mit einer IHK-Prüfung abgeschlossen. Sie kommt für Rehabilitanden in Frage, deren gesundheitliche Situation und leistungsmäßige Möglichkeiten eine Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht oder nur beschränkt zulassen.

Der Ablauf

Bei Eignung und Leistung ist nach dem ersten Ausbildungsjahr, unter Anrechnung der zurückgelegten Zeit, eine Übernahme in die Regelausbildung zum Kaufmann/frau für Büromanagement noch möglich.

Dauer
3 Jahr

Beginn
September

Die Voraussetzungen

Die Agentur für Arbeit prüft die persönlichen Voraussetzungen. Die Anmeldung erfolgt durch die zuständige Berufsberatung.

Die Ziele des Angebots

Ziel ist die Hinführung zur Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Bürokommunikation. Mit erfolgreichem IHK-Abschluss sind die Voraussetzungen für eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen.

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