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Restaurantfachmann / Restaurantfachfrau

Restaurants, Hotels, Raststätten, Kongresszentren und auch Schiffe sind die Arbeitsstätten für Restaurantfachmänner/-frauen. Zu ihren Tätigkeiten zählen, neben dem Zubereiten, Präsentieren und Servieren von Speisen, auch die Beratung von Gästen, das Ausrichten von Festlichkeiten und die Durchführung von Werbeaktionen. Sie beherrschen die Zusammenstellung von Menüs und Getränken ebenso, wie die Planung und Organisation des Service in ihrem Betrieb.

Der Ablauf

Um die Inhalte der Fachpraxis während der Umschulung zu gewährleisten, stehen drei Restaurants (á la Carte Restaurant, Spezialitätenrestaurant und ein Restaurant für die Systemgastronomie) im Hause zur Verfügung.

Finanzierung
Die Finanzierung dieser Umschulung ist durch einen Kostenträger, z. B. Arbeitsagentur, JobCenter, Rentenversicherungsträger oder Berufsgenossenschaft möglich. Soweit keine Finanzierung durch einen Kostenträger erfolgt, kann die Umschulung auch selbst bezahlt werden. Gerne stellen wir Ihnen dabei einen Finanzierungsplan auf.

Zusätzliche Informationen
Abschluss

Prüfung vor Kammer (IHK Stuttgart), Zertifikat

Die Voraussetzungen

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder nachweislich ein Jahr Berufserfahrung sowie das Beherrschen der deutschen Sprache sind die formellen Zugangsvoraussetzungen.

Die Zielgruppe

Die Umschulung zum Restaurantfachmann/zur Restaurantfachfrau richtet sich an Personen, die
  • bereits eine Berufsausbildung haben und ihren ursprünglichen Beruf aus gesundheitlichen Gründen und/oder wegen veränderter Erfordernisse des Arbeitsmarktes nicht mehr ausüben können,
  • bereits berufliche Erfahrungen haben, jedoch aufgrund fehlender oder notwendiger Qualifizierung arbeitslos wurden und durch eine Umschulung ihre beruflichen Möglichkeiten und Chancen am Arbeitsmarkt entscheidend verbessern möchten und
  • aus Staaten kommen, deren Berufsabschlüsse in Deutschland nicht anerkannt werden.

Die Ziele des Angebots

Ziel ist die Hinführung zur Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Restaurantfachmann/-frau (IHK). Mit erfolgreichem IHK-Abschluss sind die Voraussetzungen in den ersten Arbeitsmarkt geschaffen.

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