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Berufsausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf

kooperativ

Grundsätzlich kann in allen Ausbildungsberufen im dualen Ausbildungssystem eine Betreuung im kooperativen Modell angeboten werden. Je nach Ausbildungsberuf beträgt die Ausbildungsdauer in der Regel 2 bis 3,5 Jahre.

Im kooperativen Ausbildungsmodell arbeitet der IB mit vielen anerkannten Ausbildungsfirmen und –betrieben der Region zusammen. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen der/dem Auszubildenden und dem Bildungsträger IB abgeschlossen und bei der zuständigen Kammer/Stelle zur Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverträge eingereicht. 
 
Die fachpraktische und fachtheoretische Unterweisung findet in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb im jeweils gewählten Ausbildungsberuf statt. Die Zusammenarbeit mit dem Kooperationsbetrieb regelt eine Kooperationsvereinbarung zwischen der/dem Auszubildenden, dem Bildungsträger IB und dem Betrieb.
 
Unseren Auszubildenden bieten wir:
  • Kontinuierliche pädagogische und bei Bedarf psychologische Begleitung während der gesamten Ausbildung
  • Stütz- und Förderunterricht sowie ergänzende Lerntage
  • Koordination sämtlicher Ausbildungsabläufe mit sämtlichen an der Berufsausbildung beteiligten Stellen und Personen.
 
Den Kooperationsbetrieben bieten wir:
  • Vermittlung einer/eines geeigneten Auszubildenden
  • Begleitung, Beratung und Unterstützung in inhaltlichen Fragen der Berufsausbildung
  • Unterstützung bei der Erledigung aller organisatorischen Aufgaben und bei Fragen bezüglich der Ausbildungsabläufe.
 
Im Rahmen einer individuellen Förderplanung beurteilen wir gemeinsam mit den Kooperationsbetrieben und unseren Auszubildenden regelmäßig die Lernfortschritte und leiten daraus Zielvereinbarungen für den weiteren Ausbildungsverlauf ab.

Der Ablauf

Unterstützung bei der Akquise eines geeigneten Ausbildungsbetriebes vor Beginn der Ausbildung.

In der Regel 3 Arbeitstage /Woche im jeweiligen Kooperationsbetrieb (Fachpraxis + Fachtheorie).

Je nach Ausbildungsberuf 1,5 - 2 Schultage oder alternativ auch Blockunterricht in der Berufsschule.

Regelmäßiger Stütz- und Förderunterricht sowie Lerntage und bei Bedarf Angebote der Prüfungsvorbereitung beim Bildungsträger IB.

Sozialpädagogische und psychologische Unterstützung und Gruppenangebote/Seminare.

Die Voraussetzungen

Die Zuweisung erfolgt in der Regel über die zuständigen Beratungsfachkräfte Reha der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Bitte vereinbaren Sie dort einen Beratungstermin, um die Zugangsvoraussetzungen abzuklären. 

Die Zielgruppe

Junge Menschen mit Förderbedarf, die aufgrund von Lernbeeinträchtigungen oder aufgrund von körperlichen, seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen ohne Unterstützung und Begleitung keine Berufsausbildung auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt erfolgreich bewältigen können.

Die Ziele des Angebots

Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses sowie anschließende Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, nach Möglichkeit auch Übernahme im Ausbildungs-/Kooperationsbetrieb.

Bei positivem Verlauf ist auch eine vorzeitige Überleitung in betriebliche Ausbildung auf dem allgemeinen Ausbildungsmarkt möglich.

Weitere Informationen

Wir beraten Sie gerne bei der Berufswahl/Berufsorientierung und geben Ihnen ausführliche Informationen zu den verschiedenen Ausbildungsberufen und Ausbildungsformen. Auf Wunsch stellen wir auch gerne den Kontakt zu den zuständigen Beratungsfachkräften der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit her. 

Die Auszubildenden erhalten in der Regel Ausbildungsgeld (ABG) oder Übergangsgeld (ÜBG) sowie die Erstattung der notwendigen Fahrkosten auf Antrag über den Bedarfsträger der Maßnahme. Ergänzend werden die Kosten für überbetriebliche Bildungsabschnitte/-lehrgänge, für Prüfungsgebühren und Gesellenstücke, für notwendige Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsausrüstung sowie für ein warmes Mittagessen pro Arbeitstag übernommen. 

Fördermöglichkeiten
Agentur für Arbeit

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Kontakt

Holger Zuber
Fax: 06221-3169540

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