Begleitete Betriebliche Ausbildung (bbA)
Begleitete betriebliche Ausbildung
Die begleitete betriebliche Ausbildung bei der DAA und des IB wird nach den Bestimmungen des § 117 SGB III durch die Agentur für Arbeit gefördert. Die Teilnahme an der bbA ermöglicht die individuelle, bedarfsorientierte Begleitung während der betrieblichen Ausbildung, sowie beim anschließenden Übergang in eine Beschäftigung.
Das sollten Sie wissen!
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnehmen können Sie, wenn Sie von der Arbeitsagentur angemeldet werden. Sprechen Sie Ihre zuständige Beratungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit an.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten. Diese werden während der Ausbildung wird von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Das bietet die begleitete betriebliche Ausbildung
Ziele der begleiteten betrieblichen Ausbildung (bbA) sind der erfolgreiche Verlauf und Abschluss der Ausbildung und die anschließende Aufnahme einer Arbeit. Im Rahmen der bbA begleiten wir junge Menschen und Betriebe, um diese Ziele zu erreichen.
Wir unterstützen mit …
• Förder- und Stützunterricht zur Aufarbeitung des Berufsschulunterrichts und zur Vorbereitung auf Klassenarbeiten und Prüfungen
• Lernberatung und Unterstützung zum Abbau individueller Schulleistungsschwächen
• Sozialpädagogische Begleitung und Beratung während der Ausbildung
Die Begleitung der Teilnehmer/-innen findet in Form von Einzelgesprächen statt. Die Inhalte des Stütz- und Förderunterrichts werden in Kleingruppen oder gegebenenfalls in Einzelförderung angeboten. Die Begleitung und Beratung der Betriebe erfolgt bedarfsorientiert telefonisch oder persönlich.