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Ambulante Hilfen zur Erziehung im Landkreis Leipzig - Standort Zwenkau

Ihre rechtlichen Grundlagen finden die ambulanten Hilfen zur Erziehung in den §§ 30, 31, 35 sowie § 41 in Verbindung mit  §§ 30 und 35 innerhalb des SGB VIII.

Zur Zielgruppe gehören Familien in ihren vielfältigen Formen die Hilfe, Begleitung und Unterstützung in folgenden Situationen benötigen:

  • In Krisen- und Belastungssituationen,
  • bei Schwierigkeiten und Probleme hinsichtlich ihrer Erziehungskompetenz,
  • bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
  • bei der Lösung von Konflikten und Krisen im Kontakt mit ihrem Umfeld (Ämter, Behörden, Schulen, usw.)
  • sowie Minderjährige mit Problemen in der Beziehung mit den Eltern, bei schulischen Problemen und bei entwicklungshemmenden, - gefährdenden Entwicklungen.

Voraussetzung für die Umsetzung eines ziel- und lösungsorientierten Arbeitsprozesses ist, neben der Bereitschaft der Leistungsempfänger zur Mitwirkung und Kooperation, eine Beauftragung durch das zuständige Jugendamt.

Grundsätzliche Zielstellungen dieser Hilfeform sind dabei:

  • Zielbezogenheit und Übergangsorientierung,
  • Erhöhung der Selbsthilfekompetenzen
  • Erwerb von Fähigkeiten zu Problemlösung und Alltagsbewältigung
  • Familienbefähigung und Stärkung

Die Hilfe soll möglichst nachhaltig wirken und eine Unabhängigkeit von weiterergehenden Hilfeformen ermöglichen sowie eine ansonsten ggf. drohende Trennung der Kinder/Jugendlichen von ihrer Familie vermieden werden und der Verbleib im Familiensystem gewährleistet werden.

Die Umsetzung unserer Arbeit orientiert sich neben den gesetzlichen Vorgaben sowohl an der jeweils aktuellen Jugendhilfeplanung als auch an umfassenden verbindlichen trägerinternen Qualitätsstandards.

  • Unsere Arbeit orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netzwerk mit seinen Ressourcen.
  • Unser Ziel ist es die gemeinsam getroffenen Festlegungen im Hilfeplanverfahren im vereinbarten Zeitraum und Umfang zu erreichen.
  • Dabei verstehen wir den Hilfeverlauf als kontinuierlichen Arbeitsprozess zwischen allen beteiligten Fachkräften und unsere Klienten.
  • Unsere Arbeit erbringen wir kontinuierlich entsprechend des konkreten Hilfebedarfes durch eine verbindliche Vertretungsregelung   

 

Dabei erfolgt die Umsetzung der Arbeit in drei Hauptphasen. Diese werden als flexible strukturgebende und unterstützende Abläufe verstanden.

  1. Kennenlernphase: Erstgespräch mit Familie/ASD, Kontaktaufnahme, (Genogramm), Klärungen von Zielen, Aufträgen, Krisenintervention, Erstellen eines ersten Arbeitskonzeptes
  2. Arbeitsphase: Erstellen der konkreten Ziele, Teilzielerarbeitung gemeinsam mit der Familie, Arbeit an Zielerreichungen und Aufträgen, Erarbeitung von Lösungsstrategien und Handlungsmöglichkeiten, Befähigung
  3. Ablösephase: Festigung und Anwendung des Erlernten, Reflexion, Umsetzung eigener Lösungsstrategien, Erlangen von Sicherheit, Abschlussgespräch mit ASD

 

 

Frühpräventionsprogramm „Schritt für Schritt“ im Rahmen der Bundesinitiative Frühe Hilfen

Frühe Hilfen sind präventiv ausgerichtete Unterstützungs- und Hilfsangebote mit Hilfebeginn bereits in der Schwangerschaft  für Eltern bzw. Mutter-Kind- Konstellationen in stark belasteten Lebenslagen. Aufgrund der Besonderheiten innerhalb der Zielgruppen arbeiten in diesem Programm speziell ausgebildete sozialpädagogische Fachkräfte und Familienhebammen im Team.

Das Angebot richtet sich an Schwangere und junge Mütter zur Unterstützung beim Aufbau einer stabilen, sicheren und auf Kontinuität bauenden Bindung zwischen Mutter und Kind bzw. den Eltern und dem Kind.

Frühzeitig soll eine riskante Entwicklung von Kindern erkannt und beeinflusst werden. Damit soll eine Verfestigung von Problemlagen verhindert und zugleich präventiv entgegengewirkt werden.  

Das Erschließen von Ressourcen in der Familie und dem sozialen Umfeld sowie die Einbeziehung der für die Familien förderlichen Netzwerkpartner soll nutzbar gemacht werden. 

Einer  Kindesvernachlässigung und Misshandlung soll wirksam begegnet werden, das Kindeswohl nachhaltig gesichert werden.

Die betreuten Mütter sollen örtliche Angebotsstrukturen kennenlernen und diese im Bedarfsfall aktiv nutzen (z.B. Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Eltern-Kind-Gruppen).

 

Der Zugang zum Programm kann über Ärzte, Kliniken, Beratungsstellen, das Jobcenter und das Jugendamt erfolgen. Oder direkt über:

https://www.landkreisleipzig.de/netzwerk-kinderschutz.html#article-7204-7206

Dieses Projekt wird durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz sowie durch das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend gefördert.

Kontakt

Ambulante Hilfen zur Erziehung im Landkreis Leipzig - Standort Zwenkau
Arthur-Mahler-Str. 13
04442 Zwenkau
Fax.: 034203 430598
Zur Routenplanung

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