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Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

 

Ab dem 01.07.2022 müssen Lehrkräfte eine zusätzliche Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen oder sich zu einer ZQ Berufssprachkurse angemeldet haben, um in einem Berufssprachkurs unterrichten zu drüfen. Das BAMF fördert seit Herbst 2020 die Qualifizierung von Lehrkräften, die bereits eine Zulassung als Kursleitende/r in Integrationskursen haben.

Seit 24.06.2022 gibt es für die Teilnahme an der ZQ BSK keine weiteren Zugangsbeschränkungen mehr, sodass Sie auch als Selbstzahler*in an der ZQ teilnehmen können!

Mit diesem Qualifizierungsangebot sollen die Lehrkräfte dazu befähigt werden, verschiedene Formen des berufsbezogenen Deutschunterrichts auf den Sprachniveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF professionell umzusetzen.

Die nächsten ZQs finden zu 100 % online statt:
 

  • ZQ BSK 03_2023
    11.09. bis 12.12.2023

 

Die Seminarpläne und Anmeldeunterlagen finden Sie im Download!

 

Antworten auf wichtige Fragen finden Sie auch im Download unter "FAQ ZQ BSK".

 

 

 

 

 

Der Ablauf

Die ZQ läuft in folgenden Phasen ab: 

  1. Beratungsgespräch (ca. zwei Wochen vor Beginn)
  2. Vor jedem Modul: 
    Vorgelagerte Selbstlernphase
  3. Modul in Präsenz (oder online, falls es die Umstände erfordern)
  4. Nach jedem Modul:
    Nachgelagerte Selbstlernphase

Parallel zur ZQ wird ein Portfolio angefertigt.  Antworten auf wichtige Fragen zum Portfolio finden Sie hier im Download unter "FAQ Portfolio"

Die ZQ umfasst 80 Unterrichtseinheiten in Präsenz sowie 80 UE in Selbstlernphasen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Erstellung des Portfolios ist hiermit nicht berücksichtigt.

Das Beratungsgespräch findet mit der Projektleitung  statt. Grundlage für das Gespräch bildet der "Selbstreflexionsbogen der Lehrkompetenzen", den Sie zuvor bearbeiten müssen. Das Gespräch findet virtuell in Kleingruppen statt. Bitte entscheiden Sie sich bei Ihrer Anmeldung unbedingt für einen Termin!

 

Die Voraussetzungen

Bevor Sie sich zu der Zusatzqualifizierung anmelden, müssen Sie folgende Fragen klären:

  1. Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit in Berufssprachkursen überhaupt die additive Zusatzqualifzierung?
    Ob Ihr Abschluss oder Ihre Fortbildungen anerkannt werden, können Sie der Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse und Fortbildungen für eine Direktzulassung entnehmen. Wenn Sie über einen der dort genannten Abschlüsse verfügen, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkurse ohne ZQ stellen. Sie benötigen dann keine ZQ.
     
  2. Wenn Sie eine Zusatzqualifizierung benötigen, müssen Sie nach Abschluss der ZQ den Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkurse mit ZQ stellen.
     
  3. Für die Anmeldung zu einer ZQ BSK, benötigen Sie nur noch die Bestätigung Ihres Kursträgers, dass er beabsichtigt, Sie in einem Berufssprachkurs einzusetzen. Das Formular finden Sie in den Downloads.

Alle notwendigen Formulare und Informationen finden Sie im "Download"!

Kontakt

Ilona Lützenkirchen
Fax: 0521-260725-11

Standort

Sprachinstitut Bielefeld
Herforder Str.14
33602 Bielefeld
Fax.: 0 521 26072511

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