Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen
Ab dem 01.01.2022 müssen Lehrkräfte eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen, um in einem Berufssprachkurs unterrichten zu drüfen. Das BAMF fördert ab Herbst 2020 die Qualifizierung von Lehrkräften, die bereits eine Zulassung als Kursleitende/r in Integrationskursen haben.
Mit diesem neuen Qualifizierungsangebot sollen die Lehrkräfte dazu befähigt werden, verschiedene Formen des berufsbezogenen Deutschunterrichts auf den Sprachniveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF professionell umzusetzen.
Antworten auf wichtige Fragen finden Sie im Download unter "FAQ ZQ BSK".
Der Ablauf
Die ZQ läuft in folgenden Phasen ab:
- Beratungsgespräch (ca. zwei Wochen vor Beginn)
- Vor jedem Modul:
Vorgelagerte Selbstlernphase - Modul in Präsenz (oder online, falls es die Umstände erfordern)
- Nach jedem Modul:
Nachgelagerte Selbstlernphase
Parallel zur ZQ wird ein Portfolio angefertigt. Antworten auf wichtige Fragen zum Portfolio finden Sie hier im Download unter "FAQ Portfolio".
Die ZQ umfasst 80 Unterrichtseinheiten in Präsenz sowie 80 UE in Selbstlernphasen. Der Zeit- und Arbeitsaufwand für die Erstellung des Portfolios ist hiermit nicht berücksichtigt.
Das Beratungsgespräch findet mit der Projektleitung statt. Grundlage für das Gespräch bildet der "Selbstreflexionsbogen der Lehrkompetenzen", den Sie zuvor bearbeiten müssen. Das Gespräch findet virtuell in Kleingruppen statt. Bitte entscheiden Sie sich bei Ihrer Anmeldung unbedingt für einen Termin!
Die Präsenzphasen finden voraussichtlich an Wochenenden bzw. Freitag/Samstag/Sonntag statt. Wir planen im Moment mit Präsenzphasen, behalten uns jedoch vor - je nach Entwicklung der Coronapandemie - mehrere oder alle Module online durchzuführen.
Die Voraussetzungen
Bevor Sie sich zu der Zusatzqualifizierung anmelden, müssen Sie folgende Fragen klären:
- Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit in Berufssprachkursen überhaupt die additive Zusatzqualifzierung?
Ob Ihr Abschluss oder Ihre Fortbildungen anerkannt werden, können Sie der Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse und Fortbildungen für eine Direktzulassung entnehmen. Wenn Sie über einen der dort genannten Abschlüsse verfügen, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkurse ohne ZQ stellen. Sie benötigen dann keine ZQ.
- Wenn Sie eine Zusatzqualifizierung benötigen, müssen Sie nach Abschluss der ZQ den Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkurse mit ZQ stellen.
- Für die Anmeldung zu einer ZQ BSK, benötigen Sie weiterhin einen Nachweis über Unterrichtserfahrung von mindestens 300 UE in Integrations- oder Berufssprachkursen. Lassen Sie sich diesen Nachweis von Ihrem Kursträger ausfüllen und schicken Sie uns bitte das Original zu!