Zusatzqualifizierung für Berufssprachkurse
additive ZQ BSK zur BAMF-Zulassung
Ab dem 01.07.2022 müssen Lehrkräfte eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen, um in einem Berufssprachkurs unterrichten zu dürfen. Das BAMF fördert seit Herbst 2020 diese Qualifizierung von Lehrkräften, wenn sie bereits eine Zulassung als Kursleitende in Integrationskursen sowie mehr als 300 UE Unterrichtserfahrung darin haben.
Mit diesem neuen Qualifizierungsangebot sollen Lehrkräfte unterstützt werden, verschiedene Formen des berufsbezogenen Deutschunterrichts auf dem Niveaustufen A2 bis C2 gemäß den konzeptionellen Vorgaben des BAMF professionell umzusetzen.
Seminartermine 2022 in München
ZQ BSK 1 04.02. - 29.03.2022 - online - beendet
ZQ BSK 2 11.03. - 02.05.2022 - online - beendet
ZQ BSK 3 21.10. - 20.12.2022 - online - Plätze frei (Stand: 27.06.2022)
Die genauen Termine und Uhrzeiten der Seminare entnehmen Sie bitte der Übersicht "Kursplanung BSK 3" im Download-Bereich.
Der Ablauf
Die ZQ BSK durchläuft folgende Phasen:
1. Beratungsgespräch
2. Vor jedem Modul eine vorgelagerte Selbstlernphase
3. 8 Module in Präsenz (coronabedingt möglicherweise teilweise oder ganz online)
4. Nach jedem Modul eine nachgelagerte Selbstlernphase
Parallel dazu wird ein Portfolio angefertigt.
Die ZQ BSK umfasst 80 Unterrichtseinheiten sowie 80 UE in Selbstlernphasen. Der Zeitaufwand für das Erstellen des Portfolios ist herbei noch nicht mit einberechnet.
Das Beratungsgepräch findet telefonisch / online statt, Grundlage für das Gespräch bildet der "Selbstereflexionsbogen der Lehrkompetenzen", den Sie zuvor bearbeiten müssen und den Sie im Downloadbereich finden. Für die Telefontermine wird pro Seminar ein Doodle erstellt, in den Sie sich dann bitte eintragen.
Die Präsenzphasen finden ausschließlich an Wochenenden, teilweise mit halben oder ganzen Freitagen statt. Je nach Stand der Corona-Pandemie behalten wir uns vor, mehrere oder alle Module online durchzuführen.
Die Voraussetzungen
Bevor Sie sich zur ZQ BSK anmelden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Benötigen Sie die additiven Zusatzqualifizierung?
Ob Ihr Berufsabschluss oder Ihre Fortbildungen anerkannt werden, können Sie der Liste der anerkannten Hochschulabschlüsse und Fortbildungen für eine Direktzulassung entnehmen, die das BAMF auf seine Homepage veröffentlicht hat. Wenn Sie über einen dort aufgeführten Abschluss verfügen, können Sie einen Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkursen ohne ZQ stellen, da Sie diese dann nicht benötigen.
- Wenn Sie eine Zuatzqualifizierung benötigen, müssen Sie nach Abschluss der ZQ BSK den Antrag auf Zulassung als Kursleiter*in in Berufssprachkursen mit ZQ stellen.
- Für die Anmeldung zu einer unserer ZQ BSK benötigen Sie einen Nachweis über Unterrichtserfahrung von mindestens 300 UE in Integrations- oder Berufssprachkursen. Dies bedeutet, dass Sie eine BAMF-Zulassung nach § 15, Absatz 1 oder 2 IntV innehaben müssen.
Bitte lassen Sie diesen Nachweis von Ihrem Kursträger ausfüllen und schicken Sie uns das Original zu.
Auch dieses Formular finden Sie im Downloadbereich.