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Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit besonders betroffener behinderte Menschen Frankfurt (Oder)

DIA-AM

Diese Maßnahme dient der Abklärung/Diagnostik der beruflichen Eignung von Teilnehmern mit einem Leistungspotenzial im unteren Grenzbereich der Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Durch eine auf den Teilnehmer ausgerichtete Orientierung und eine praxisorientierte Eignungsabklärung (im betrieblichen Umfeld) sollen konkrete Feststellungen gewonnen und belastbare Aussagen getroffen werden, inwieweit das individuelle Leistungspotenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausreicht oder die Leistungsfähigkeit für den allgemeinen Arbeitsmarkt wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht bzw. noch nicht ausreicht.

Der Ablauf

Die DIA-AM gliedert sich in zwei Phasen:
Die Phase 1 umfasst die Eignungsanalyse. In der Phase 2 erfolgt die betriebliche Erprobung des Teilnehmers.

Eignungsanalyse

Die Eignungsanalyse erfolgt individuell für jeden Teilnehmer durch Einzeltestungen/-erprobungen und Testungen/Erprobungen/Beobachtungen in der Gruppe. Hierbei werden die fachlichen, methodischen, sozialen und persönlichen Kompetenzen (z. B. Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten) sowie die individuelle Motivation (Interessen, Neigungen und Abneigungen) in ihren Grundanlagen betrachtet.  

betriebliche Erprobung

Die betriebliche Erprobung ist kein Praktikum im herkömmlichen Sinne. Ihr Ziel ist, durch gezielte Erprobung, Veränderung/Steigerung der Anforderungen und Belastung eine Aussage zu erzielen, ob und welches berufliche Potenzial unter welchen stützenden/fördernden Gegebenheiten (z.B. Arbeitsassistenz) für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorhanden ist.

Die Voraussetzungen

Der Teilnehmerzugang zur Diagnose der Arbeitsmarktfähigkeit (DIA-AM) erfolgt über eine Zuweisung der Reha-Abteilung der zuständigen Agentur für Arbeit oder über das Persönliche Budget.

Die Zielgruppe

Menschen mit Behinderungen, deren Eignung für den allgemeinen Arbeitsmarkt unklar ist. Dazu gehören z.B.:

  • lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,
  • geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung,
  • behinderte Menschen mit einer psychischen Behinderung und/oder Verhaltensauffälligkeiten (nicht im Akutstadium). 

Die Ziele des Angebots

Feststellung, inwieweit Art oder Schwere der Behinderung einer Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt entgegenstehen und deshalb ggf. die Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) die notwendige und geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben ist.

Weitere Informationen

Die individuelle Teilnahmedauer beträgt maximal 12 Wochen. Der Teilnehmer durchläuft zur Abklärung/Diagnostik die Phase 1 (Eignungsanalyse) und die Phase 2 (betriebliche Erprobung).  
Die Teilnahme kann im Einzelfall mit Zustimmung der zuständge Beratungsfachkaft um bis zu vier Wochen verlängert werden, wenn aufgrund einer Unterbrechung der Teilnahme die Zielsetzung der Maßnahme nicht anders erreicht werden kann.
Die Dauer der einzelnen Phasen ist nicht festgelegt. Die Phasen 1 und 2 bauen aufeinander auf.

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Heike Agsten
Leiterin der Bereiche Berufliche Bildung/Internationale Arbeit Frankfurt (Oder)
Tel.: 0335 5551414
Mobil: 0171 4135049

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