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Ambulante Hilfen zur Erziehung Schwerin

- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaften
- intensive individuelle Einzelbetreuung
- Betreuungshilfen für junge Volljährige

Der Ablauf

Die sozialpädagogische Ausrichtung des IB, die Grundlage der Hilfen zur Erziehung ist, erstrebt Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe und Mitverantwortung des Einzelnen und Integration in die Gesellschaft.
Die ambulanten Hilfen zur Erziehung in der Einrichtung Schwerin orientieren sich am Lebensumfeld der Menschen und der Lebenswirklichkeit junger Menschen, der Eltern und Familien. 
Das Besondere ist die Vernetzung der Hilfen zur Erziehung mit einer Kindertagesstätte, mit schulbezogener Jugendhilfe und mit den generationsübergreifenden Angeboten des Mehrgenerationenhauses Schwerin.

Die Voraussetzungen

Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die jeweilige Hilfe muss geeignet und notwendig sein. Die Beantragung erfolgt beim Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin, das bei Gewährleistung der Hilfe auch die Finanzierung der Leistung übernimmt.

Die Zielgruppe

Eltern, Kinder und Jugendliche

Die Ziele des Angebots

Unterstützung von Eltern, Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Erziehungs- und Entwicklungsprobleme so zu lösen, dass Eltern ihren Sorgerechtspflichten nachkommen und Kinder und Jugendliche in ihren Herkunftsfamilien verbleiben. 
Unterstützung von Jugendlichen bei der Bewältigung individueller Problemlagen, wie Gewalt und Sucht, bei Schwierigkeiten in Schule oder Ausbildung sowie bei der Verselbständigung.

Kontakt

Stefanie Trost
Fax: 0385 20824-30

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Stefanie Trost
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