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Tagesgruppe Schwerin

Die Erziehung in der Tagesgruppe umfasst die Förderung verhaltensauffälliger Kinder, die Arbeit mit deren Bezugspersonen im schulischen und sozialen Umfeld sowie eine umfangreiche Elternarbeit.

Der Ablauf

Wichtige Förderformen für das Kind sind soziales Lernen in größendifferenzierten Gruppen, sozialpädagogische Einzelförderung, Vermittlung von Lerntechniken und Entwicklung kognitiver Fähigkeiten, spieltherapeutische und heilpädagogische Förderung, Vermittlung und Training von Stress- und Konfliktbewältigungsstrategien sowie gemeinsame Lernformen von Kindern und Eltern.

Die Voraussetzungen

Gesetzliche Grundlage ist § 32 SGB VIII. 
Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die jeweilige Hilfe muss geeignet und notwendig sein. Die Beantragung erfolgt beim Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin, das bei Gewährleistung der Hilfe auch die Finanzierung der Leistung übernimmt, wobei eine Heranziehung der Sorgeberechtigten zur Kostenbeteiligung möglich ist.

Die Zielgruppe

Kinder im Alter von 6-12 Jahren

Die Ziele des Angebots

Die Erziehung in der Tagesgruppe unterstützt die Entwicklung eines Kindes und hilft ihm dabei, in seiner Familie zu verbleiben.

Kontakt

Stefanie Trost
Fax: 0385 20824-30

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