Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in der Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch in Bielefeld
Aktuelle Informationen zu den ZQs Alphabetisierung
Seit dem 01.04.2023 fördert das BAMF nur noch ZQs, die mindestens zu 50% in Präsenz stattfinden!
Ab Mitte September 2023 bieten wir eine unverkürzte ZQ Alphabetisierung an, die zu 50% online und zu 50% in Präsenz stattfindet. Die Präsenzphasen finden in Kooperation mit der Sprachschule Global German in Berlin statt. Den Seminarplan und die Anmeldeunterlagen finden Sie im Download.
Beachten Sie bitte, dass wir nur vollständige Anmeldungen entgegennehmen. Wenn Sie noch keinen Bescheid des BAMF haben, aus dem hervorgeht, ob Sie die verkürzte oder die unverkürzte ZQ benötigen, stellen Sie bitte schnell den Antrag. Das Antragsformular finden Sie unten im "Download".
Menschen in einer Sprache zu alphabetisieren, die sie nicht verstehen und sprechen, stellt Lehrkräfte vor weitaus größere unterrichtliche Herausforderungen als dies in herkömmlichen DaZ-Kursen der Fall ist. Mit der Additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in der Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch besteht die Möglichkeit, Lehrkräfte auf diese Arbeit vorzubereiten.
Die Lehrgangskosten werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Darüber hinaus fällt ein Eigenanteil in Höhe von 75,00 € an. Der Eigenanteil wird ca. zwei Wochen vor Beginn der Zusatzqualifizierung in Rechnung gestellt.
Für die Lehrgangsgebühren müssen die Teilnehmenden nicht in Vorleistung gehen, da wir diese direkt mit dem BAMF abrechnen. Etwaige Fahrt- und Unterbringungskosten werden leider nicht übernommen.
Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zum Anmeldeformular wir für die Anmeldung von Ihnen unbedingt folgende Unterlagen benötigen:
- Bescheid des Bundesamtes über den Umfang der Zusatzqualifizierung. Dies ist für alle Teilnehmenden unerlässlich (auch für Selbstzahler*innen) und kann beim BAMF beantragt werden: Antragsformular BAMF
- Für die Kostenübernahme über das BAMF:
Nachweis eines Kursträgers, dass Sie innerhalb der letzten drei Jahre mindestens 300 UE in Integrationskursen unterrichtet haben. Bitte reichen Sie diesen Nachweis im Original ein! Sie finden das Formular für den Nachweis im Download (unten!).
Der Ablauf
Die Zusatzqualifizierung wird nur in der unverkürzten Version (80 UE) angeboten.
Fehlzeiten bis 15% werden vom BAMF toleriert (12 UE unverkürzt).
Die Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Additiven Zusatzqualifizierung sind
- Zulassung als Kursleiter*in in Integrationskursen
- Nachweis eines Integrationskursträgers zur Förderung der Teilnahme an der Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Alphabetisierungskursen (Formular BAMF). Bitte schicken Sie uns diesen Nachweis im Original!
- Bescheid des BAMF über den Umfang der Zusatzqualifizierung. Bitte stellen Sie beim BAMF einen Antrag.
Ob Sie an der verkürzten oder unverkürzten Zusatzqualifizierung teilnehmen müssen, können Sie der Matrix des Bundesamtes entnehmen. Wenn die Teilnahme an Fortbildungen zur Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch nachgewiesen werden kann, ist eine verkürzte Zusatzqualifizierung möglich. Die Entscheidung darüber, welche Qualifizierung notwendig ist, wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen und kann dort beantragt werden (Antragsformular BAMF).
Wenn die Punkte 1 und 2 nicht erfüllt sind, können Sie auch als Selbstzahler/-in teilnehmen. Die Kosten belaufen sich auf 940,00 €.
Die Zielgruppe
Die Zusatzqualifizierung richtet sich an Lehrkräfte, die über eine Zulassung als Kursleiter in Integrationskursen verfügen und in Alphabetisierungskursen unterrichten möchten. Seit dem 01.04.2019 dürfen nur noch Kursleitende in Alphabetiserungskursen unterrichten, die die Zusatzqualifizierung absolviert haben.
Die Ziele des Angebots
Die Teilnehmenden entwickeln Unterrichtskompetenz für den Bereich der Alphabetisierung erwachsener Zuwanderer*innen.
Die Seminarteilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt einen Bescheid über die Zulassung als Kursleiter*in in Alphabetisierungskursen. Die Zulassung als Kursleitende in Alphabetisierungskursen gilt erst ab dem Datum des Bescheides des BAMF. Auf die Bearbeitungsdauer des BAMF haben wir leider keinen Einfluss!
Weitere Informationen
Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte den Terminplänen, die Sie im Download herunterladen können.
Die Kosten für die Zusatzqualifizierung werden von uns direkt mit dem BAMF abgerechnet, wenn Sie die notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung vollständig abgegeben haben! Sie müssen nicht in Vorleistung gehen oder einen Antrag stellen!
Über den Eigenanteil in Höhe von 75,00 € erhalten Sie nach Ihrer Ameldung eine Rechnung.
Fahrtkosten sowie Unterbringungskosten werden nicht erstattet.