Kontakt

Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in der Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch in Bielefeld

Neuerungen seit dem 27.02.2024

  • Für die Kostenübernahme müssen Sie nur noch einen Aktivitätsnachweis über den beabsichtigten Einsatz in Integrationskursen mit Alphabetisierung vorlegen!

  • Sie dürfen bereits während der Teilnahme an der ZQ in Alphabetisierungskursen unterrichten

 

Der nächste Durchgang der ZQ Alphabetisierung findet vom 21.06. bis 20.10.2024 statt. Die Terminübersicht, das Anmeldeformular sowie weitere Dokumente (AGB, Widerrufsformular etc.) finden Sie unten im Download!

Im April 2024 werden wir einen Seminarplan für eine ZQ Alphabetisierung für das 2. Halbjahr einstellen. Wenn Sie in unseren Verteiler aufgenommen werden möchten, schreiben Sie uns gern eine kurze Mail (ilona.luetzenkirchen@ib.de)

 

 

Die Lehrgangskosten werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge übernommen. Darüber hinaus fällt ein Eigenanteil in Höhe von 75,00 € an. Der Eigenanteil wird ca. zwei Wochen vor Beginn der Zusatzqualifizierung in Rechnung gestellt.

Für die Lehrgangsgebühren müssen die Teilnehmenden nicht in Vorleistung gehen, da wir diese direkt mit dem BAMF abrechnen. Etwaige Fahrt- und Unterbringungskosten werden leider nicht übernommen.

Bitte beachten Sie, dass wir zusätzlich zum Anmeldeformular wir für die Anmeldung von Ihnen unbedingt folgende Unterlagen benötigen:

  • Bescheid des Bundesamtes über den Umfang der Zusatzqualifizierung. Dies ist für alle Teilnehmenden unerlässlich (auch für Selbstzahler*innen) und kann beim BAMF beantragt werden: Antragsformular BAMF
     
  • Für die Kostenübernahme über das BAMF:
    Original des Aktivitätsnachweises über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Integrationskursen mit Alphabetisierung. Das Formular finden Sie unten im Download.


Beachten Sie bitte, dass wir nur vollständige Anmeldungen entgegennehmen. Wenn Sie noch keinen Bescheid des BAMF haben, aus dem hervorgeht, ob Sie die verkürzte oder die unverkürzte ZQ benötigen, stellen Sie bitte schnell den Antrag. Das Antragsformular finden Sie unten im "Download".

Sollte das BAMF die Kosten für die Zusatzqualifizierung nicht übernehmen (z. B. aufgrund fehlender oder fehlerhafter Unterlagen oder weil schon eine ZQ Alphabetisierung finanziert wurde), werden wir diese in Rechnung stellen. Für diesen Fall entstehen Kosten in Höhe von 940,00 €.

 

Der Ablauf

Die Zusatzqualifizierung wird nur in der unverkürzten Version (80 UE) angeboten.

 

Fehlzeiten bis 15% werden vom BAMF toleriert (12 UE unverkürzt).

 

Die Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Additiven Zusatzqualifizierung sind

  1. Zulassung als Kursleiter*in in Integrationskursen
     
  2. Original des Aktivitätsnachweises über den beabsichtigten Einsatz der Lehrkraft in Integrationskursen mit Alphabetisierung
     
  3. Bescheid des BAMF über den Umfang der Zusatzqualifizierung. Bitte stellen Sie beim BAMF einen Antrag.

    Ob Sie an der verkürzten oder unverkürzten Zusatzqualifizierung teilnehmen müssen, können Sie der Matrix des Bundesamtes entnehmen. Wenn die Teilnahme an Fortbildungen zur Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch nachgewiesen werden kann, ist eine verkürzte Zusatzqualifizierung möglich. Die Entscheidung darüber, welche Qualifizierung notwendig ist, wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge getroffen und kann dort beantragt werden (Antragsformular BAMF).

Wenn die Punkte 1 und 2 nicht erfüllt sind, können Sie auch als Selbstzahler/-in teilnehmen. Die Kosten belaufen sich auf 940,00 €.

 

Die Zielgruppe

Die Zusatzqualifizierung richtet sich an Lehrkräfte, die über eine Zulassung als Kursleiter in Integrationskursen verfügen und in Alphabetisierungskursen unterrichten möchten. Sobald eine Lehrkraft an der ZQ teilnimmt, darf sie bereits in Alphabetisierungskursen unterrichten.

Die Ziele des Angebots

Menschen in einer Sprache zu alphabetisieren, die sie nicht verstehen und sprechen, stellt Lehrkräfte vor weitaus größere unterrichtliche Herausforderungen als dies in herkömmlichen DaZ-Kursen der Fall ist. Mit der Additiven Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in der Alphabetisierung in der Zweitsprache Deutsch besteht die Möglichkeit, Lehrkräfte auf diese Arbeit vorzubereiten.

Die Teilnehmenden entwickeln somit Unterrichtskompetenz für den Bereich der Alphabetisierung erwachsener Zuwanderer*innen.

Die Seminarteilnehmer*innen erhalten nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung. 

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erstellt einen Bescheid über die Zulassung als Kursleiter*in in Alphabetisierungskursen. Die Zulassung als Kursleitende in Alphabetisierungskursen gilt erst ab dem Datum des Bescheides des BAMF.  Auf die Bearbeitungsdauer des BAMF haben wir leider keinen Einfluss!

 

Weitere Informationen

Die Unterrichtszeiten entnehmen Sie bitte den Terminplänen, die Sie im Download herunterladen können. 

Die Kosten für die Zusatzqualifizierung werden von uns direkt mit dem BAMF abgerechnet, wenn Sie die notwendigen Unterlagen bei der Anmeldung vollständig abgegeben haben! Sie müssen nicht in Vorleistung gehen oder einen Antrag stellen!

Über den Eigenanteil in Höhe von 75,00 €  erhalten Sie nach Ihrer Ameldung eine Rechnung. 

Fahrtkosten sowie Unterbringungskosten werden nicht erstattet.

Kontaktformular

Anrede *
Bitte FriendlyCaptcha bestätigen und die Validierung durchführen
Alle Informationen zum Schutz der Daten sind sind in unserer Datenschutzerklärung aufrufbar.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder!

Kontakt

Ilona Lützenkirchen
Fax: 0521-260725-11

Direkt zum Kontaktformular

Standort

Sprachinstitut Bielefeld
Herforder Str.14
33602 Bielefeld
Fax.: 0 521 26072511

Kontakt

Ilona Lützenkirchen
Fax: 0521-260725-11
Sprachinstitut Bielefeld
Herforder Str.14
Bielefeld
Fax.: 0 521 26072511
Zur Routenplanung

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail