Ausbildung zum Schmuckwerker / zur Schmuckwerker/in
Wir verstehen unseren Auftrag nicht nur darin, dem jungen Menschen Wissen und Fertigkeiten zu vermitteln, die zum Bestehen der Prüfung erforderlich sind. Entsprechend der Satzung des IB wollen wir den jungen Menschen helfen, sich in Freiheit zu entfalten, ihr Leben selbst zu gestalten, persönliche Verantwortung zu übernehmen und die gesellschaftliche Entwicklung mitzugestalten.
Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung aufgrund der Beeinträchtigung im Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich ohne die besondere Förderung einer Reha- Einrichtung nicht zu erwarten ist.
Die Zielgruppe
Lernbehinderte Jugendliche, die nur in einer auf diese Problematik und ihren Förderbedarf ausgerichteten Einrichtung zu einem Ausbildungsabschluss insbesondere nach dem Berufsbildungs- gesetz kommen.
Weitere Informationen
Mo - Do 7,45 - 16,15 Uhr
Fr 7,45 - 14,45 Uhr