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Erziehungsbeistandschaft Lübeck

§ 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine intensive Hilfe für Kinder und Jugendliche, die sich ausrichtet auf die Unterstützung und Ergänzung der familiären Erziehung sowie unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes.

Die Erziehungsbeistandschaft ist konzipiert als eine pädagogische/ sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen und/ oder Familien mit dem Ziel, dem Kind/ Jugendlichen zu helfen, in seinem bestehenden sozialen Bezugssystem zu verbleiben oder bei älteren Jugendlichen den Aufbau eines selbständigen Lebensumfeldes zu begleiten.

Darüber hinaus werden Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, bei der Stärkung ihres Selbstbewusstseins und ihrer Beziehungsfähigkeit unterstützt.

Foto: Fotolia_JackF

Der Ablauf

Der Ablauf wird individuell je nach Hilfebedarf und Vereinbarung mit dem fallzuständigen Jugendamt gestaltet. Die Termine finden in Abstimmung mit den Familien vor dem Hintergrund ihres individuellen Bedarfs statt. Unsere Betreuer arbeiten von Montag bis Freitag den Bedürfnissen der Familien entsprechend, in Krisensituationen ggf. auch zu anderen Zeiten.   

Die Voraussetzungen

Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt. Hilfen zur Erziehung plant und gewährt das Jugendamt in einem Hilfeplangespräch. Die gesetzlichen Grundlagen sind die Hilfen zur Erziehung, hier §§ 30. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt auf der Grundlage von Fachleistungsstunden.

Die Zielgruppe

Kinder und Jugendliche

Die Ziele des Angebots

Ziel ist es Kinder und Jugendliche unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie in ihrer Entwicklung und Verselbstständigung zu fördern.

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