Jugendwohnheim
Wir bieten im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe folgende Wohnformen an:
- Begleitetes Wohnen nach § 13 Abs. 3 SGB VIII, 20 Plätze für junge volljährige Männer zwischen 18 und 25 Jahren
- Jugendwohnen nach § 13 Abs. 3 i.V.m § 13 Abs. 1 SGB VIII, 21 Plätze für unbegleitete minderjährige Ausländer
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII