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Additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt seit 2016 Berufssprachkurse auf Grundlage der Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung (DeuFöV) gemäß § 45a Abs. 3 AufenthG über private und öffentliche Träger durch. Diese Kurse haben als Ziel das Erreichen von berufsfeldübergreifenden Deutschkenntnissen auf einem bestimmten Sprachniveau (A2-C2 GER). In berufsspezifischen Spezialkursen für einzelne Berufsgruppen dagegen werden in einem fachspezifischen Unterricht sprachliche Kompetenzen im Rahmen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen oder im Rahmen einer Qualifizierungsmaßnahme erworben. 

Um in den Berufssprachkursen unterrichten zu können, müssen Lehrkräfte ab dem 01.07.2022 gemäß § 18 Abs. 5 DeuFöV eine Qualifikation zur Vermittlung berufsbezogener Deutschsprachkenntnisse vorweisen.

Das IB-Sprachinstitut Wuppertal hat im Sommer 2020 die Genehmigung zur Durchführung dieser Zusatzqualifizierung erhalten. 

Der Ablauf

Organisation und Dauer 

Die additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen besteht aus acht Modulen, zwischen denen Praxiserprobungs- und Reflexionsphasen vorgesehen sind, um eine möglichst effektive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Nach Ende der Zusatzqualifizierung ist ein Portfolio zu erstellen.

Das Seminar besteht aus 80 UE, die begleitenden Selbstlernphasen haben einen ähnlichen Umfang und werden mit Aufgabenstellungen belegt. 

Die Einrichtungen der Zusatzqualifizierung können die genaue Gestaltung von Seminar- und Selbstlernphasen flexibel handhaben. Welche Inhalte in die Seminarphase sowie in die vor- und nachgelagerten Selbstlernphasen fallen, können wir unserem Konzept anpassen. 

Folgende Module werden in der Zusatzqualifizierung unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Sprachförderung erarbeitet:

- Grundlagen der Berufspädagogik
- Förderung des selbstständigen Sprachlernens und 
  arbeitsmarktrelevanter Schlüsselkompetenzen im Erwachsenenalter
- Berufsbezogene linguistische Kompetenz 
- Didaktik und Methodik im berufsbezogenen Deutschunterricht
- Evaluieren, prüfen, testen
- Digitale Kompetenz
- Aufgaben, Rollen und professionelles Handeln der Lehrkräfte in Berufssprachkursen
- Interkulturalität und Integration in den Arbeitsmarkt
 

Kosten

Die Seminargebühren für die additive Zusatzqualifizierung für Lehrkräfte in Berufssprachkursen betragen 940 Euro. Wir erheben zusätzlich eine Anmeldegebühr in Höhe von 100 €. Sofern die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind, rechnen wir die Seminargebühren direkt mit dem BAMF ab. Die Anmeldegebühr wird nach Eingang und Prüfung Ihrer Unterlagen fällig.

Anmeldung 

Die Anmeldeunterlagen stehen als Downloaddatei zur Verfügung.

Die Anmeldung erfolgt schriftlich.
Es werden nur vollständige Anmeldeunterlagen berücksichtigt. Alle Angaben zu den benötigten Dokumenten sowie unsere Adresse finden Sie auf dem Anmeldeformular.

Rücktritt


Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Wir stellen folgende Stornogebühren in Rechnung: 
- bei einem Rücktritt 4 bis 2 Wochen vor Seminarbeginn: 20% der gesamten Seminargebühren,
​- bei einem späteren Rücktritt: 50% der gesamten Seminargebühren,
​- bei einem Rücktritt ab 3 Werktage vor Seminarbeginn oder bei nicht erfolgter Abmeldung: 100 % der gesamten Seminargebühren.

Die Voraussetzungen

Teilnahmeberechtigt sind die unter "Zielgruppe" beschriebenen Lehrkräfte. 

Bitte beachten Sie, dass das BAMF den Zugang zur ZQ ab 2022 eingeschränkt hat: Bei Anmeldung ist uns ein Nachweis im Original einzureichen. Ohne diesen Nachweis ist einen Finanzierung durch das BAMF ausgeschlossen.

Gern können Sie auch als Selbstzahler teilnehmen.



Selbstreflexion der Lehrkompetenzen

Zur Bewusstmachung der eigenen Kompetenzen und als Grundlage für ein Beratungsgespräch dient dieser Fragebogen

Er ist ein wichtiger Bestandteil der Konzeption der ZQ BSK und unterstützt Sie dabei, sich Ihrer Kompetenzen als DaF-/DaZ-Lehrkraft
bewusst zu werden und über Ihre Stärken und ggf. Schwächen zu reflektieren.

Die Zielgruppe

Zugelassen sind Lehrkräfte mit

- der Zulassung des BAMF nach §15 Abs. 1 oder Abs. 2 IntV zur Unterrichtstätigkeit in Integrationskursen 
oder 
- vergleichbarer Erfahrung.

Weitere Informationen zu den Zulassungsbedingungen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass das BAMF den Zugang zur ZQ ab 2022 eingeschränkt hat: Bei Anmeldung ist uns dieser Nachweis im Original einzureichen. 

Ohne diesen Nachweis oder ohne Zulassung des Bundesamtes ist eine Anmeldung als Selbstzahler möglich. 

Die Ziele des Angebots

Die Qualifikation der Lehrkräfte zählt zu den wichtigsten Einflussfaktoren für einen erfolgreichen Sprachunterricht.

Die vorliegende Konzeption einer kompetenzorientierten modularen Zusatzqualifizierung basiert auf einer gründlichen Analyse bestehender wissenschaftlicher und fachlich-praktischer Erkenntnisse zu berufsbezogenem Deutschunterricht. Parallel dazu wurde ein Kompetenz- und Anforderungsprofil für Lehrkräfte in Berufssprachkursen entwickelt, um die angestrebte professionelle Handlungskompetenz von Lehrkräften in Berufssprachkursen abbilden zu können.

Die Zulassung als Lehrkraft in Berufssprachkurse erfolgt auf der Grundlage der regelmäßigen Teilnahme und aktiven Mitarbeit, der Selbstlernaktivitäten und der Erstellung eines Portfolios.

Weitere Informationen

Termine

Die Termine für  Wuppertal sind in den Downloads verfügbar. 

Fördermöglichkeiten
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Kontakt

Standort

Sprachinstitut Wuppertal
Simonsstr. 6
42117 Wuppertal
Fax.: 0202 49595 251

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Simonsstr. 6
Wuppertal
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