Basic Stylist ( Friseurassistenz )
Qualifizierungsinhalte:
· Kunden- und dienstleistungsorientiertes Handeln
· Betreuen, Beraten und Verkaufen
· Pflegen des Haares und der Kopfhaut
· Grundhaarschnitte
· Gestalten von Frisuren mit thermischen Geräten
· Auftragen von Haarfarben und Pflegemittel
· Hochsteckfrisuren und Make-up für einen besonderen Anlass
Die Voraussetzungen
Voraussetzungen:
haben in der Regel entweder keine Berufsausbildung abgeschlossen und/oder sind längere Zeit im SGBII/ SGBIII Leistungsbezug,
sollten noch keinen Berufsabschluss zur Friseurin/ zum Friseur vorweisen,
sollten mindestens über einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss aus dem Ausland verfügen,
sollten über Sprachniveau B1 verfügen,
sollten ein hohes Maß an handwerklichem Geschickt aufweisen
Die Zielgruppe
Die Teilzeitqualifizierung richtet sich gezielt an Menschen, die aus einer längerer Arbeitslosigkeit und daraus entstandener Arbeitsmarktdistanz für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren wollen und Berufsanfängern.
Alle Teilnehmenden befinden sich im Bezug laufender Entgeltersatzleistungen nach dem SGB II/SGBIII befinden oder von Arbeitslosigkeit bedroht befinden. Des Weiteren Teilnehmende ohne mittleren Schulabschluss und/oder mit einem Migrationshintergrund, die aber ein hohes Maß an handwerklichem Geschickt aufweisen.
Die Ziele des Angebots
Vermitteln von Kenntnissen und Fertigkeiten, die für die Qualifizierung Basic Stylist erforderlich sind. Zeitnah in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln um den Fachkräftemangel in der Friseurbranche entgegen zu wirken.
Weitere Informationen
Dauer:
Ausbildungszeit: 5,5 Monate in Teilzeit
Wochenarbeitszeit: 25 Stunden, Montag bis Freitag von 09:00 Uhr 14:00 Uhr
Lehrgangsstunden: 930 Unterrichtseinheiten
Theorie: 240 Unterrichtseinheiten
Praxis: 690 Unterrichtseinheiten
Urlaubsanspruch: 2 Tage/Monat