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Erziehungs- und Familienberatungsstelle Schwerin

Wir bieten Unterstützung bei der Klärung und  Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und Schwierigkeiten in der Erziehung.

 

Der Ablauf

Die Erziehungs- und Familienberatung ist eine Leistung nach SGB VIII. 
Danach sollen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte Beratung bei der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie erhalten und in ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. 
Dies sind Leistungen zur Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, zur Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie zur Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.


 

  • Termine nach telefonischer Vereinbarung

Die Voraussetzungen

Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die jeweilige Hilfe muss geeignet und notwendig sein. Die Beantragung erfolgt beim Jugendamt der Landeshauptstadt Schwerin, das bei Gewährleistung der Hilfe auch die Finanzierung der Leistung übernimmt.
Erziehungsberatung kann auch von Eltern, Vätern, Müttern sowie von jungen Menschen direkt und kostenlos in der Beratungsstelle in Anspruch genommen werden.

Die Zielgruppe

Eltern und andere Personensorgeberechtigte, Kinder und Jugendliche

Die Ziele des Angebots

Die Erziehungsberater zeigen Schritte zur Veränderung und Klärung aktueller Probleme auf.Sie helfen dabei, individuelle und familiäre Probleme und deren Ursachen zu bewältigen.

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