Betreutes Trainingswohnen für Jugendliche
Anwendung finden Methoden der Sozialarbeit auf der Grundlage des systemischen Ansatzes.
Es wird weibl. und männl.qualifiziertes Personal eingesetzt, mit Teameinbindung sowie Fortbildung und Supervision.
Bereitschaftsdienste, Nachbetreuung in eigener Wohnung und Inobhutnahmen sind möglich.
Der Ablauf
Die Jugendlichen bekommen Unterstützung, um den Übergang vom Heim oder der Familie in die Selbständigkeit möglichst problemlos zu schaffen.
Die Voraussetzungen
Gesetzliche Grundlagen sind §§ 27, 34 und § 41 i.V.m. § 36 SGB VIII. - Antragstellung beim zuständigen Jugendamt.
- Das Mindestalter ist 16 Jahre.
- Ein Mindestmaß an Eigenverantwortung und Selbständigkeit muß vorhanden sein, da keine “Rund-um-die-Uhr-Betreuung” stattfindet.
- Eine motivierte Grundeinstellung zur Mitarbeit muß vorhanden sein.
Die Zielgruppe
Junge Menschen, die aufgrund sozialer Benachteiligung, individueller Beeinträchtigung, besonderer Probleme im Prozeß der Verselbständigung, das notwendige Maß eigenverantwortlicher Lebensführung noch nicht erreichen konnten und darum der sozialpädagogischen Förderung bzw. Betreuung/Begleitung bedürfen.
Die Ziele des Angebots
Im Rahmen des Angebotes sollen junge Menschen bei der sozialen Integration und der persönlichen Entwicklung unterstützt werden, mit dem Ziel der eigenverantwortlichen Lebensführung und Verselbständigung.
Weitere Informationen
Die Anwesenheitszeiten der BetreuerInnen richten sich nach den Beschäftigungszeiten der Betreuten innerhalb einer Kernzeit von 10:00 – 20:00 Uhr. Telefonische Erreichbarkeit in Krisensituationen ist gewährleistet.