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Sozialpädagogische Erziehungshilfe

Unterstützung für Familien!

Die Betreuung und Begleitung der Familie erfolgt über einen längeren Zeitraum und orientiert sich an den aktuellen Familienthemen, wobei die individuellen Möglichkeiten der Familie berücksichtigt werden. Das Hilfsangebot erfolgt auf ambulanten Wege, d.h. die Arbeit findet vor Ort in den Familien statt.

Der Ablauf

Mit intensiver Betreuung und Begleitung hilft die sozialpädagogische Familienhilfe bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben und Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Umgang mit Ämtern und Institutionen.

Die Voraussetzungen

Die Eltern (der alleinerziehende Elternteil) stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt und erhalten eine Bewilligung. Die gesetzlichen Grundlagen der sozialpädagogischen Familienhilfe sind die Hilfen zur Erziehung § 27 und § 31 SGB VIII.

Die Zielgruppe

Familien, deren Lebenssituation durch Mehrfachbelastungen, darüber hinaus durch besondere Krisen- und Konfliktsituationen gekennzeichnet ist und diese Situation nicht mehr alleine lösen können. Der Anspruch des Kindes auf Erziehung kann nicht mehr ausreichend erfüllt werden.

Die Ziele des Angebots

  • Bewältigung der akuten Krisen und die Befähigung zur selbständigen Problemlösung
  • Stärkung der Handlungskompetenz der Eltern
  • Stärkung des Vertrauens in die eigenern Möglichkeiten
  • Vorbeugung der Notwendigkeit  familienersetzender Maßnahmen
  • Stabilisierung des Familiensystems
  • Verselbständigung der Familie nach angemessener Betreuungsdauer

Weitere Informationen

Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung

Fördermöglichkeiten
Jugendamt II

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