Nachbetreuung
Eine auf den individuellen Einzelfall gerichtete kurz- bis mittelfristige Hilfemaßnahme für junge Volljährige zum Ausbau und der Festigung
ihrer Selbsthilfepotentiale. Die Nachbetreuung ist ein Unterstützungsangebot im Ablöseprozess zur vollständigen Verselbständigung bei schrittweiser Reduzierung des Betreuungsumfangs.
Die Voraussetzungen
§§ 30, 35, 41 in Verbindung mit § 27 ff SGBVIII
Die Zielgruppe
Junge Volljährige, die aufgrund individueller Problemlagen und/oder sozialer Benachteiligung Unterstützung im eigenen Wohnraum benötigen
und wollen. Die Nachbetreuung gilt vordergründig den Jugendlichen, die aus vorangegangenen Hilfemaßnahmen des Kinder- und Jugendhilfeverbundes Hilde Coppi wie Erziehungsstellen und Wohngemeinschaften planmäßig in das betreute Einzelwohnen
übergeleitet werden. Der Verselbständigungsprozess wird unter Berücksichtigung des erreichten Entwicklungsstandes des jungen Menschen
zielgerichtet auf dessen Wunsch und Antrag bei einem kontinuierlichen Beziehungsangebot fortgesetzt.
Die Ziele des Angebots
Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung
Hilfestellung zur schulischen oder beruflichen Integration
Sicherung der materiellen Existenz
Befähigung zur sozialen Integration in das Wohnumfeld
verantwortungsbewusster Umgang mit Finanzen und Verbindlichkeiten
Reflexion eigener Entscheidungen