Integrationshilfen nach § 16 SGB II und § 48 SGB III
Ziel der Integrationshilfe ist es, durch Aktivierung/ Qualifizierung und Unterstützung der Teilnehmer, an eine Integration auf dem Arbeitmarkt heranzuführen. Dazu ist eine Verbesserung der bildungsmäßigen Voraussetzungen anzustreben.
Die Arbeit mit der Zielgruppe erfordert neben einer didaktisch und methodisch sorgfältig durchdachten Wissensvermittlung in Unterricht und Unterweisung auch eine intensive Betreuung durch die Lehrkräfte. Im Mittelpunkt stehen die Förderung der Lernstrategien und des Lernverhaltens, der Motivation sowie die Entwicklung von Schlüsselqualifikationen und individueller Handlungskompetenz (Fach- und Methodenkompetenz, Sozialkompetenz, Personalkompetenz).Ziel in der praktischen Erprobung ist die Vermittlung von einfachen Fertigkeiten und Kenntnissen (fachpraktisch und fachtheoretisch) aus exemplarischen Teilgebieten der einzelner Berufsfelder.
Die Tätigkeiten und die Kenntnisvermittlung weisen stets einen engen Bezug zur Alltagswelt der Teilnehmer auf, um somit die Motivation und das Interesse an der eigenen beruflichen Entwicklung zu stärken. Es werden ein modellhaftes, anschauliches Lernen zum Erkennen von Zusammenhängen sowie Entspannungs-/ Kommunikationsübungen in Verbindung mit spielerischen
Lernmethoden umgesetzt. Dabei wird stets der individuelle Lern- und Entwicklungsstand berücksichtigt.
Die Voraussetzungen
Zuweisung durch FM der ARGE
Zusatzleistung: psychologische Betreuung
Die Zielgruppe
arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige über 25 Jahren mit psychischen Beeinträchtigungen
Die Ziele des Angebots
Integration auf den Arbeitsmarkt