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Konfliktberatungsstelle (KuBuS)

Täter-Opfer-Ausgleich

Wir helfen weiter...

Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet für Opfer und Täter eine Gelegenheit, außergerichtlich unter Beteiligung eines neutralen Vermittlers die Folgen einer  Straftat in einem gemeinsamen Gespräch anzupacken und eine befriedigende Regelung des Konfliktes herbeizuführen.

Der Ablauf

Das Opfer kann:

  • den Täter mit den Folgen seiner Straftat konfrontieren
  • eine schnelle und unkomplizierte Wiedergutmachung entstandener Schäden erreichen
  • im Falle materieller Schädigungen bzw. bei Schmerzensgeldforderungen Ärger und Aufwand des notwendigen Zivilverfahrens vermeiden.

Der Täter kann:

  • Hintergründe für sein Verhalten schildern und dafür Verantwortung übernehmen
  • zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt und bereit ist, aus den Folgen der Straftat zu lernen
  • durch Wiedergutmachung "die Sache selbst wieder ins Lot bringen", um eine gerichtliche Strafe eventuell zu vermeiden

Opfer und Täter können einen eventuell schon lange schwelenden Konflikt gemeinsam bereinigen, gegenseitige Vorurteile abbauen und eine Aussöhnung erreichen.

Die Voraussetzungen

Die Zuweisung erfolgt durch Staatsanwaltschaft, Amtsgericht oder Jugendgerichtshilfe.

Die Zielgruppe

Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene die straffällig geworden sind sowie deren Geschädigte

Die Ziele des Angebots

  • Wiedergutmachung
  • Auseinandersetzung mit der Straftat und deren Folgen
  • Herbeiführen einer befriedigenden Regelung
  • stärkere Berücksichtigung der Opferinteressen
  • Abbau von Vorurteilen

Kontakt

A. Weiler
Tel.: 06761-962892
Fax: 06761-965572

Standort

IB Simmern
Gemündener Str. 7
55469 Simmern
Tel.: 06761 13040
Fax.: 06761 3231

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