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Arbeitsweisung/unengeltliche Arbeitsleistungen

§ 10 und § 15 JGG

Angebote für straffällig gewordene Jugendliche

In verschiedenen Projekten wird die Reflexion über die ausgeübte Straftat angeregt und eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten forciert. Zudem sollen soziale Kompetenzen entwickelt und das Selbstvertrauen gestärkt werden.

Öko-Projekt:
Das Öko-Projekt ist ein ökologisches Projekt, welches Naturschutzverbände, gemeinnützige Vereine, Umwelt- und Grünämter und die Stadt Mainz sowie den Landkreis unterstützt.

Die Voraussetzungen

Zuweisung über die Jugendgerichtshilfe.

Die Aufnahme in das Projekt erfolgt nur über ein Erstgespräch.

Die Zielgruppe

Straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende bis 21 Jahre, die unentgeltliche Arbeitsleistungen ("Sozialstunden") abzuleisten haben, werden über die Jugendgerichtshilfe zugewiesen.
Straffällig gewordene Erwachsene bis 25Jahre, die über die Bewährungshilfe, die Opfer-und-Täter-Hilfe oder andere Kooperationspartner zugewiesen werden.

 

Die Ziele des Angebots

  • Abbau der unentgeltlichen Arbeitsleistungen (Sozialstunden)
  • Reflexion über Straftat und Verhalten
  • Entwicklung sozialer Kompetenzen
  • Entwicklung von Selbstvertrauen
  • Vermeidung erneuter Straffälligkeit
  • Prävention

Weitere Informationen

Der Einstieg in das Projekt ist nach einem Vorgespräch jederzeit möglich.

 

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Kontakt

Oliver Lomberg
Koordination Arbeitsweisungen

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Standort

Haus des Jugendrechts Mainz
Erthalstr. 2
55118 Mainz
Tel.: 06131 672792
Fax.: 06131 672201

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