Springe zum Inhalt
Kontakt

Berufskolleg Praktikanten für Erzieher / Berufskolleg Praktikantinnen für Erzieherin

Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten (BK PR) als Einstieg in die Erzieherausbildung

Mit Schuljahr 2009/10 beginnt die Medizinische Akademie des IB - Berufliche Schulen im Gesundheits- und Sozialwesen - in Stuttgart mit dem Berufskolleg Praktikantinnen und Praktikanten in Form einer staatl. genehmigten Privatschule. Die Schule richtet sich nach den Bildungs- und Lehrplänen des Landes Baden-Württemberg.

Der Ablauf

Mit Schuljahr 2009/10 beginnt die Medizinische Akademie des IB - Berufliche Schulen im Gesundheits- und Sozialwesen - in Stuttgart mit dem Berufskolleg Praktikantinnen und Praktikanten in Form einer staatl. genehmigten Privatschule. Die Schule richtet sich nach den Bildungs- und Lehrplänen des Landes Baden-Württemberg.


Bildungsziel, Dauer, Abschluss:

Das BK für Praktikantinnen und Praktikanten bereitet auf eine Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers. Es fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler und deren Entwicklungs- und Handlungskompetenz.


Die Ausbildung am BK PR dauert ein Jahr. Sie endet mit einer Abschlussprüfung, die Aufnahmevoraussetzung für eine Fachschule für Sozialpädagogik für die Ausbildung zum Erzieher/ zur Erzieherin ist. Während des BK PR ist parallel zu dem Besuch des Berufskollegs ein Praktikum in einer Einrichtung der Kinderbetreuung zu absolvieren, das von der Schule betreut wird.


Beginn des BK

Jährlich mit Schuljahresbeginn im September

Kosten für Teilnehmende: 95€ mtl. Die Lehrbücher müssen von den Teilnehmern käuflich erworben werden.


weitere Informationen und Angebote unter www.med-akademie.de/berufskolleg-erzieher.html

Die Voraussetzungen

Um in das BK Praktikantinnen/Praktikanten aufgenommen zu werden benötigt man


1. die Fachschulreife oder

- den Realschulabschluss oder

- die Versetzung in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder

- den Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes


2. den Nachweis eines Vertrages über die praktische Ausbildung während des BK Praktikantinnen/Praktikanten zwischen einem Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin/dem Bewerber. Der Vertrag muss sich auf die praktische Ausbildung gemäß den Bildungs- und Lehrplänen des BK PR beziehen. Die Schule muss diese Einrichtung als geeignet akzeptieren.


Zusätzlich muss der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nachgewiesen werden, wenn Bewerberinnen und Bewerber die oben geforderten Abschlüsse nicht in Deutschland erworben haben.

Kontakt

Manuela Jähnert
Tel.: 0711-6454447

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail