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Ausbildung für behinderte Menschen mit Förderbedarf

Diese Ausbildung richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Behinderung, die sich erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben und einer zusätzlichen Hilfe bedürfen, um einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Es handelt es sich dabei um eine Berufsausbildung in der außerbetrieblichen Einrichtung „Deutsche Angestellten– Akademie GmbH / Internationaler Bund e. V.“ in Kooperation mit einem Betrieb.

Die Deutsche Angestellten – Akademie GmbH und der Internationale Bund e. V. koordinieren die gesamte Ausbildung und fördern die Auszubildenden durch Stützunterricht und sozialpädagogische Angebote.

Die Ausbildung ist u. a. in folgenden Berufs-feldern möglich:

  • Wirtschaft und Verwaltung*
  • Handel*
  • Metall*
  • Farb- und Raumgestaltung*

* Es handelt sich um eine Werkerausbildung nach §§64 ff. BBiG / §§42k-m HWO.

Der Ablauf

Reha-Ausbildung bei DAA / IB

Reha-Ausbildungen erfolgen in Berufsbildern, die nach § 65 BBiG bzw. § 42 HwO geregelt sind. Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Auszubildenden und DAA / IB geschlossen. Kostenträger sind in der Regel Agenturen für Arbeit, über die auch die Anmeldung erfolgt. Besonderheiten: zusätzliche Hilfestellungen bei der Fachpraxis, Berufsschulunterricht und Theorie, Betriebspraktika, sozialpädagogische Betreuung, besondere Prüfungsvorbereitung. Die praktische Unterweisung erfolgt in Kooperation mit Betrieben oder in betrieblicher Form.

Die Voraussetzungen

Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Teilnahme vorliegen, wird durch die Beratungsfachkräfte der zuständigen Agentur für Arbeit festgestellt. Diese nehmen auch die Anmeldung bei DAA / IB  vor.

Die Zielgruppe

Jugendliche und junge Heranwachsende bis 25 Jahre

Die Ziele des Angebots

  • Ausbildung im genannten Beruf
  • Erfolgreiche Eingliederung auf dem Arbeitsmarkt nach Ende der Ausbildung
  • Bestehen der schulischen und praktischen Abschlussprüfungen 

Weitere Informationen

  • Mo. - Fr.
  • Arbeits-/Ausbildungszeit: 38,5 Std. pro Woche
  • Berufsschule: es gelten die Zeiten der zuständigen Berufsschule
  • im Praktikum: es gelten die im Betrieb üblichen Arbeitszeiten
  • bei kooperativer Ausbildung: es gelten die im Kooperationsbetrieb üblichen Arbeitszeiten
  • Urlaub: die Auszubildenden haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Kalenderjahr
Fördermöglichkeiten
Agentur für Arbeit

Kontakt

Standort

Betriebsstätte Göttingen
Greitweg 3
37081 Göttingen
Tel.: 0551 96232
Fax.: 0551 96225

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