Unterstützte Beschäftigung (UB)
Inhalt und Ablauf orientieren sich dynamisch an den (sich verändernden) Kompetenzen
bzw. am Leistungsvermögen des einzelnen Teilnehmers. Als Basis dienen die dem Auftragnehmer von der zuständigen Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Der Ablauf
Die InbeQ gliedert sich in drei Phasen:
Die Orientierungsphase beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Vorbereitung des Teilnehmers auf die betriebliche Erprobung notwendig sind. Hierzu zählt auch das „Austesten“ der Neigung auf einem Erprobungsplatz im Betrieb.
Die anschließende Qualifizierungsphase umfasst im Schwerpunkt praxisorientiertes Qualifizieren und Einarbeiten auf einem oder auf mehreren betrieblichen Qualifizierungsplätzen. Die Qualifizierungsphase dient auch dem Identifizieren des für eine möglichst nachhaltige Integration des Teilnehmers in Beschäftigung am besten geeigneten Arbeitsplatzes.
Die Stabilisierungsphase ist geprägt von der zur Begründung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem konkreten Arbeitsplatz umfassend notwendigen festigenden Unterstützung, insbesondere intensiver qualifizierender Beschäftigungsvorbereitung.
Die Zielgruppe
Zielgruppe sind behinderte Menschen mit einem Potenzial für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, für die eine Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit anderen Teilhabeleistungen, insbesondere Leistungen zur Berufsvorbereitung
und Berufsausbildung bzw. Weiterbildung, nicht, mit Leistungen nach § 38a SGB IX jedoch möglich erscheint. Zur Zielgruppe zählen nicht behinderte Menschen, die werkstattbedürftig im Sinne des § 136 SGB IX sind.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere
- lernbehinderte Menschen im Grenzbereich zur geistigen Behinderung,
- geistig behinderte Menschen im Grenzbereich zur Lernbehinderung,
- behinderte Menschen mit einer psychischen Behinderung und / oder Verhaltensauffälligkeiten
Die Ziele des Angebots
Ziel ist, durch InbeQ ein unter besonderer Berücksichtigung der Fähigkeiten und Fertigkeiten behinderungsgerechtes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis - ggf. mit
Berufsbegleitung nach § 38a Abs. 3 SGB IX - zu begründen.