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NAM Verkehrserziehungskurs

Die Teilnahme am Verkehrserziehungskurs (VEK) erfolgt meist nach richterlicher Weisung bzw. Anregung durch die Staatsanwaltschaft. Die Teilnehmer sollen an verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr herangeführt werden.

Gründe für die Zuweisung sind:

  • Fahren ohne Führerschein (oder dergleichen zulassen)
  • Manipulation am PKW   bzw. Motorrad/Moped etc.
  • Fahren unter Drogeneinfluss
  • Verstoß gegen Pflichtversicherung (zunehmend mit Pocket-Bike)
  • Trunkenheit am Steuer (auch Radfahrer)
  • Rowdyhaftes Verhalten auf der Straße

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Sylvia Sperling

Telefonnummer
0 3581 6490110
Faxnummer
0 3581 877486

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