"Ausdruck der Wertschätzung für die vielen Tausend Mitarbeiter*innen"

Gültigkeit des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes wird verlängert / IB: "Sehr erfreulich"


 

Der IB begrüßt die jetzt vom Kabinett beschlossene Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes. Damit soll die soziale Infrastruktur in Deutschland während der Corona-Pandemie gesichert werden und der Bestand der Dienstleister im Bildungs- und Sozialbereich auch über den 1. Januar 2021 hinaus erhalten bleiben.
„Es ist sehr erfreulich, dass die Bundesregierung offenbar weiterhin überzeugt davon ist, dass Träger wie der IB mit Maßnahmen der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit ganz offensichtlich systemrelevant sind und des besonderen Schutzes in diesen schweren Zeiten bedürfen. Wenn jetzt Strukturen zerschlagen würden, würde es nach der Krise viele Jahre brauchen, um die Versorgung mit den notwendigen Hilfen in diesem Bereich sicherzustellen. Unser ständiges Werben für die Bedeutung unserer Arbeit ist auf fruchtbaren Boden gefallen. Das stimmt uns optimistisch und ist auch ein hervorragendes Zeichen für die vielen Tausend Mitarbeiter*innen in den Bereichen Bildung und soziale Arbeit, denen dadurch nicht nur besondere Wertschätzung entgegengebracht, sondern auch ein Stück Sicherheit vermittelt wird“, so der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar.

 

 


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