Bundestagswahl 2021: Menschen mit geistiger Behinderung dürfen erstmals abstimmen

IB begrüßt Gesetz als „gelebte Inklusion“


Der Internationale Bund (IB) begrüßt, dass Menschen mit geistiger Behinderung 2021 erstmals bei einer Bundestagswahl abstimmen dürfen. Foto: Arnaud Jaegers / Unsplash.com

Die Bundestagswahl 2021 ist die erste in der Geschichte der Republik, bei der auch Menschen, für die eine gerichtlich angeordnete Vollbetreuung gilt, ihre Stimme abgeben dürfen. Schon im Jahr 2019 hatte der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Die Regelung gilt für mehr als 85.000 Menschen in Deutschland, denen laut Gerichtsbeschluss aufgrund geistiger oder psychischer Beeinträchtigung ein*e rechtliche*r Betreuer*in in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt wurde.

Vor 2019 galt offiziell, dass dieser Personenkreis nicht in der Lage sei, selbstbestimmt an einer Wahl teilzuhaben. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch, dass diese Aussage zu pauschal sei, um auf ihrer Grundlage einer so großen Anzahl Bürger*innen ein Grundrecht zu entziehen.

Änderung des Wahlrechts erlaubt Hilfe bei der Stimmabgabe

Mit dem Gesetz einher geht für Betroffene nun die Möglichkeit, bei der Stimmabgabe Unterstützung zu bekommen. Das Wahlrecht wurde dahingehend geändert, dass Menschen, die beispielsweise aufgrund einer geistigen Behinderung nicht selbst wählen können, bei der Wahrnehmung ihres Wahlrechts geholfen werden darf.

„Wir beim IB sind der Politik sehr dankbar, dass unter anderem Menschen mit geistiger Behinderung nun nicht länger vom Wählen ausgeschlossen sind. Alle Bürger*innen in Deutschland sollten ihre Stimme abgeben dürfen. Dies ist gelebte Inklusion“, betont Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des Internationalen Bundes.

Ein Überblick über alle Angebote des IB für Menschen mit geistigen oder körperlichen Behinderungen ist hier zu finden. Die Positionen und Erwartungen des IB an die neue Bundesregierung bezüglich der Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind darüber hinaus hier zusammengefasst.


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