Ein Jahr Fachkräfteeinwanderungsgesetz: IB zieht positive Bilanz

„Müssen auch in den Herkunftsländern Strukturen aufbauen“


Foto: Hans Scherhaufer

Der IB zieht genau ein Jahr nach dem Start des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eine positive Bilanz. Die Verordnung soll dazu beitragen Arbeitnehmer*innen aus dem Ausland leichter für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen. Am 1. März 2020 trat es in Kraft.

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB, sagt dazu: „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eine gute Grundlage, um Nicht-EU-Bürger*innen, die in ihrer Heimat keine berufliche Perspektive haben, in Deutschland Jobs zu verschaffen. Schließlich werden sie hier dringend benötigt.“

Schere zwischen arm und reich soll nicht weiter auseinandergehen

Allerdings ist dem IB-Vorstandsvorsitzenden die Feststellung wichtig, dass das Gesetz keine Einbahnstraße sein darf. „Folgendes ist aus sozialen Gründen unbedingt nötig: Wir als reiches Land müssen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in den Herkunftsländern Strukturen mit aufbauen, damit die Fachkräfte dort geeignete Arbeitsplätze finden und somit auch ihrer Heimat helfen. Sonst wandern die qualifiziertesten Köpfe ab und eine Weiterentwicklung wird gefährdet. Die globale Schere zwischen arm und reich sollte nicht noch weiter auseinandergehen.“

Die zuständigen Ministerien haben sich zum Jahrestag zufrieden über die bisherige Inanspruchnahme der Regelung geäußert. Bis zum Jahresende 2020 haben deutsche Auslandsvertretungen im Rahmen dieses Gesetzes etwa 30.000 Visa an Fachkräfte und Auszubildende aus dem Nicht-EU-Ausland erteilt. Interessenten*Interessentinnen können sich bei der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen.

 


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