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“Ein neuer Zivildienst darf nicht dazu führen, dass Freiwilligendienste an Attraktivität verlieren” 

 IB fordert gemeinsam mit anderen Trägern von der Politik ein Gesetz zur Stärkung der Freiwilligendienste 

Zwei Frauen in medizinischer Arbeitskleidung schieben gemeinsam ein Babybett durch einen hellen Krankenhausflur
Bei Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) engagieren sich junge Menschen in gemeinwohlorientierten Einrichtungen. Auch der Internationale Bund (IB) bietet deutschlandweit Stellen in Krankenhäusern, Kitas oder Pflegeheimen an. Foto: Hans Scherhaufer

Der Internationale Bund (IB) fordert gemeinsam mit weiteren Trägern ein Freiwilligendienste-Stärkungsgesetz. Parallel zum geplanten neuen Wehr-, Zivil- sowie Bundesfreiwilligendienst sollte die Bundesregierung auch die Jugendfreiwilligendienste aufwerten und weiterentwickeln: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sowie den Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD). 

Freiwilligendienste tragen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der demokratischen Teilhabe und der sozialen Infrastruktur bei. Damit sie dies auch künftig realisieren können, brauchen Teilnehmende, Einsatzstellen und Träger verlässliche Rahmenbedingungen. 

Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB  

Der IB plädiert dafür, die Deckelung der Fördermittel für Freiwilligendienste durch eine Garantie auf eine Refinanzierung eines jeden Freiwilligendienst-Vertrags zu erweitern. Der Staat sollte jedes auf diesem Weg zustande kommende Engagement wertschätzen. Gleichzeitig ist eine Erhöhung der Bundesförderung für die pädagogische Begleitung erforderlich: bei Freiwilligendiensten im Inland auf bis zu 400 Euro und beim Internationalen Jugendfreiwilligendienst auf bis zu 700 Euro. Die Träger empfehlen, finanzielle Unterstützung auch für Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbungs- und Vermittlungsverfahren sowie die Arbeit mit ehemaligen Freiwilligen zu gewähren. 

Chancengerechtigkeit für Menschen aus Familien mit wenig Einkommen 

Die Entscheidung für einen Freiwilligendienst darf nicht von der finanziellen Situation einer Familie abhängen. Der IB fordert ein staatlich bezuschusstes Taschengeld über alle Dienste hinweg. Bund und Länder müssen eine gemeinsame und verlässliche Regelung für die Jugendfreiwilligendienste vereinbaren. Ein bereits geleisteter oder laufender Freiwilligendienst muss vollständig auf einen Wehr- oder Zivildienst angerechnet werden. 

Auch in den Bereichen Bildung und Ausbildung sollten Freiwilligendienste stärker berücksichtigt werden. Dazu gehören die Anrechnung auf Ausbildungszeiten und Pflichtpraktika, eine länderübergreifende Anerkennung als Wartesemester sowie die Anerkennung als praktischer Teil der Fachhochschulreife. Ein zwölfmonatiger Freiwilligendienst sollte dabei grundsätzlich und vorbehaltlos anerkannt werden. 

“Die mögliche Reaktivierung der Wehrpflicht und ein neuer Zivildienst dürfen nicht dazu führen, dass Freiwilligendienste an Attraktivität verlieren. Eine abgestimmte Gesamtstrategie, die alle entsprechenden Angebote gleichermaßen berücksichtigt, ist unerlässlich”, so Thiemo Fojkar. 

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