Die gesellschaftliche Akzeptanz für Kinderschutz ist so hoch wie nie, gleichzeitig werden Kinder und ihre Perspektiven noch immer zu wenig berücksichtigt. Was das mit Kinderrechten zu tun hat, erklärt Andrea Weber, Fachreferentin für Kinderschutz beim Internationalen Bund (IB), anlässlich des Tages der gewaltfreien Erziehung am 30. April.
Frau Weber, was bedeutet eigentlich gewaltfreie Erziehung?
Gewaltfreie Erziehung ist in Deutschland gesetzlich verankert. Kinder haben also ein Recht auf eine Erziehung ohne körperliche Bestrafung oder seelische Verletzungen.
Für mich persönlich ist gewaltfreie Erziehung ein demokratisches Prinzip und bedeutet vor allem, sich des Machtgefälles zwischen Erwachsenen und Kindern bewusst zu sein und verantwortungsvoll damit umzugehen. Ziel ist eine Haltung auf Augenhöhe, ohne die besondere Rolle und Verantwortung von Erwachsenen zu negieren.
Gewaltfreiheit ist ein Anspruch, der im Alltag immer wieder neu ausgehandelt werden muss. Entscheidend ist, Kinder ernst zu nehmen und Räume zu schaffen, in denen mit ihnen gesprochen wird – nicht über sie. Dazu gehört auch ein sensibler Umgang mit Themen wie kindliche Entwicklung und Bedürfnisse.
Welchen Stellenwert haben Kinderrechte heute – insbesondere mit Blick auf den Schutzcharakter?
Kinderrechte sind zentral für mehr Kinderschutz. Sie haben in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen, sind aber noch längst nicht vollständig umgesetzt. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt zwar, doch ihre Verankerung im Grundgesetz steht weiterhin aus. Das zeigt: Die Idee, Kinder konsequent zu beteiligen und ihre Perspektiven ernst zu nehmen, ist noch nicht vollständig umgesetzt.
In Fachpraxis und Gesellschaft ist das Thema heute deutlich präsenter: Hinweise auf Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden ernster genommen als früher. Dennoch bleibt Kinderschutz eine Herausforderung, denn Gewalt lässt sich leider nicht vollständig verhindern.
Umso wichtiger wird, neben Prävention, Kinder stärker einzubeziehen: durch Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten, die ihnen erlauben, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und sich bei Problemen anzuvertrauen. Insgesamt befindet sich die Gesellschaft hier weiterhin in einem Lernprozess.
Wie setzt der Internationale Bund Kinderschutz- und Beteiligungsstrukturen in seinen Einrichtungen um und wie stärkt das Kinderrechte im Alltag?
Zentral sind unsere Kinderschutzkonzepte für alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die von den pädagogischen Mitarbeitenden unter Einbeziehung der Kinder, Jugendlichen und deren Sorgeberechtigten entwickelt und alle zwei Jahre überarbeitet werden. Diese Konzepte umfassen auch Beschwerde- und Beteiligungsverfahren für die Kinder und Jugendlichen.
Der IB setzt sich kontinuierlich dafür ein, die Kinderrechte in allen Arbeitsbereichen zu thematisieren und die Praxis regelmäßig zu überprüfen. Dieser Anspruch ist Teil unseres Leitbilds und prägt die Arbeit in den Einrichtungen. Damit schaffen wir verbindliche Strukturen und die Grundlage für die Rechte und den Schutz von Kindern.
So verankern wir Kinderrechte nachhaltig. Dazu gehören auch Kinderschutzbeauftragte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren im Kinderschutz sowie speziell geschulte sogenannte IseF Kräfte („Insoweit erfahrene Fachkräfte") – die sind gesetzlich vorgesehen. Sie unterstützen Mitarbeitende bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung und helfen, fachlich fundierte Entscheidungen zu treffen. Durch Qualifizierung, feste Ansprechpersonen und klare Verfahren wird der Blick für Kinderschutz geschärft und professionalisiert.
Insgesamt hat das Thema im IB eine hohe Priorität. Es werden gezielt Ressourcen eingesetzt, um Kinderrechte und Kinderschutz weiterzuentwickeln. Einen umfassenden Überblick über die Grundlagen und Standards bietet das Handbuch zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internationalen Bund.
Vielen Dank für das Gespräch!
Das Interview führte Stefanie Vasa