IB begrüßt frühere Impfung von Kinderbetreuungs-Personal

"Haben uns dafür eingesetzt, dass die Angestellten vorzeitig geschützt werden"


Der IB begrüßt die neu in Kraft getretene Impfverordnung. Sie besagt, dass das Personal von Kinderbetreuungseinrichtungen wie Kitas oder Grundschulen damit rechnen kann, den Impfstoff früher zu erhalten als zunächst geplant.

Konkret wurden Erzieher*innen, Lehrer*innen und ähnliche Berufe neu in die Impf-Gruppe 2 „Hohe Priorität“ eingeordnet. Auf dieser Stufe stehen unter anderem 70-80jährige Menschen sowie Transplantations-Patienten.

„Wir sind sehr glücklich über die Änderung der Impfreihenfolge. Die Kinderbetreuung hat in den vergangenen Monaten ihre Systemrelevanz deutlich unter Beweis gestellt. Den empfohlenen Abstand einzuhalten ist dabei nicht immer möglich. Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Angestellten in unseren zahlreichen Einrichtungen dieser Art vorzeitig geschützt werden“, erläutert Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.

Der IB betreibt unter anderem Kitas, Jugendzentren und Horte in ganz Deutschland. Während der Pandemie konnten die meisten davon geöffnet bleiben, um Kindern Abwechslung zu verschaffen und Eltern zu entlasten. Allen dort tätigen Mitarbeitern*Mitarbeiterinnen wird freigestellt, ob sie sich impfen lassen möchten oder nicht.


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