Gemeinsam mit anderen Organisationen setzt sich der Internationale Bund (IB) seit vielen Jahren für eine inklusive Gesetzgebung ein. Der Weg dorthin ist bereits lang. Im März 2026 erschien der Referatsentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (1. KJHSRG). Er hatte noch, unabhängig von einer Behinderung, Hilfen für alle jungen Menschen und ihre Familien ab 2028 im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII zusammengeführt. Dies geschah allerdings bereits mit der Einschränkung, dass Landesrecht Abweichendes bestimmen konnte. Der seit 12. August vorliegende Regierungsentwurf rückt das Ziel der bundesweiten Zusammenführung nach Auffassung des IB nun in weite Ferne.
Der Kabinettsentwurf bleibt hinter den inhaltlichen wie zeitlichen Zusagen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021 zurück. Er widerspricht dem Ansinnen des Bundesfamilienministeriums, ein wirkungsvolles Hilfesystem durch „Leistungen aus einer Hand“ zu etablieren. Mit dem aktuellen Entwurf verkommt die Möglichkeit inklusiver Hilfen zum „Experiment“, auf das sich Kommunen bewerben können.
„Entwurf baut Komplexität auf, statt Zugänge zu vereinfachen“
Für Familien und junge Menschen mit Behinderung bedeutet dies eine weitere Verschärfung der Frage nach Zuständigkeiten sowie des Zugangs zu Leistungen. Komplexität und Unterschiedlichkeiten werden durch den vorliegenden Gesetzesentwurf aufgebaut, statt inklusive passgenaue Hilfen zu ermöglichen und Zugänge zu vereinfachen
Karola Becker, Vorstandsmitglied des IB
Betroffen davon sind zunächst die Kinder, Jugendlichen und Familien, aber auch die Ämter und Leistungserbringer – gerade solche, die sich in den letzten Jahren engagiert auf den Weg gemacht haben. Der IB wird den Gesetzesentwurf mit einer Folgenabschätzung bewerten und sich in einer dezidierteren Stellungnahme äußern.