Gemeinsam mit anderen Organisationen setzt sich der Internationale Bund (IB) seit vielen Jahren für eine inklusive Gesetzgebung ein. Der Weg dorthin ist bereits lang. Der seit 12. August vorliegende Regierungsentwurf des Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes rückt das Ziel der bundesweiten Zusammenführung nach Auffassung des IB nun in weite Ferne. Er bleibt hinter den inhaltlichen wie zeitlichen Zusagen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes von 2021 zurück und widerspricht dem Ansinnen des Bundesfamilienministeriums, ein wirkungsvolles Hilfesystem durch „Leistungen aus einer Hand“ zu etablieren. Mit dem aktuellen Entwurf verkommt die Möglichkeit inklusiver Hilfen zum „Experiment“, auf das sich Kommunen bewerben können.
„Entwurf baut Komplexität auf, statt Zugänge zu vereinfachen“
Für Familien und junge Menschen mit Behinderung bedeutet dies eine weitere Verschärfung der Frage nach Zuständigkeiten sowie des Zugangs zu Leistungen. Komplexität und Unterschiedlichkeiten werden durch den vorliegenden Gesetzesentwurf aufgebaut, statt inklusive passgenaue Hilfen zu ermöglichen und Zugänge zu vereinfachen.
Karola Becker, Vorstandsmitglied des IB
Betroffen davon sind zunächst die Kinder, Jugendlichen und Familien, aber auch die Ämter und Leistungserbringer – gerade solche, die sich in den letzten Jahren engagiert auf den Weg gemacht haben.
Des Weiteren sieht der Regierungsentwurf weitere Änderungen wie die Vorrangstellung infrastruktureller Regelangebote vor, die die Gefahr bergen, den Zugang zu bedarfsgerechten Hilfen zu erschweren.
Der IB hat nun eine Stellungnahme vorgelegt, die die geplanten Änderungen kritisch einordnet und daraus Forderungen für die Weiterentwicklung einer inklusiven Gesamtzuständigkeit ableitet.