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IB: Ohne stabiles Tariftreuegesetz würde der Staat prekäre Arbeitsverhältnisse fördern!

Bildungsträger fordert Bundesregierung auf, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag rasch auf den Weg zu bringen


Bildungseinrichtung des Internationalen Bundes
Unterricht in einer Bildungseinrichtung des Internationalen Bundes (IB): Forderung nach einem Tariftreuegesetz. Foto: Frank Hamma

Frankfurt am Main, 28. Mai 2025. Der Internationale Bund (IB) fordert die Bundesregierung auf, das im Koalitionsvertrag vorgesehene Tariftreuegesetz schnell auf den Weg zu bringen. Das Vorhaben soll die Tarifbindung bei Arbeitgebenden sowie Arbeitnehmenden erhöhen und erreichen, dass Tariflöhne in Deutschland wieder die Regel werden.

„Der IB begrüßt nachdrücklich, dass die neue Bundesregierung am Bundestariftreuegesetz festhalten will. Ohne eine solche Regelung besteht die Gefahr, dass der Staat indirekt prekäre Arbeitsverhältnisse fördert", sagt IB-Präsidentin Petra Merkel.

Aktuell entgehen tarifgebundenen Trägern staatliche Aufträge, weil sie faire Löhne zahlen

Speziell im Bereich der Berufsbildung kommt es immer wieder vor, dass Anbieter öffentliche Aufträge erhalten, die nicht nach Tarif zahlen. Leidtragende sind erstens deren Beschäftigte, die Probleme haben, die steigenden Lebenshaltungskosten mit ihrem Einkommen zu finanzieren. Insofern ist das Gesetz auch eine Maßnahme für mehr soziale Gerechtigkeit. Zweitens benachteiligt die aktuelle Situation tarifgebundene Träger. Sie müssen mit höheren Personalkosten kalkulieren. Dadurch entgehen ihnen wiederholt Zuschläge.

Zur näheren Ausgestaltung des Gesetzes enthält der Koalitionsvertrag keine detaillierten Angaben. Der IB geht davon aus, dass in wesentlichen Zügen der Entwurf des Bundesarbeitsministeriums vom Oktober 2024 seitens der Bundesregierung wieder aufgegriffen wird – einschließlich der bereits eingebrachten Positionen aus der Verbändeanhörung. Der Internationale Bund hatte dieses Papier ausdrücklich gelobt. „Leider werden die gutscheinfinanzierten Maßnahmen der Berufsbildung bisher von Tariftreuegesetzen nicht erfasst. Deshalb bedarf es auch für diese neuer materieller Regeln, um faire Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen", so Merkel weiter.

Die EU-Mindestlohnrichtlinie definiert als Zielmarke, dass 80 Prozent der Beschäftigten von Tarifverträgen erfasst werden und so faire Löhne erhalten. Davon ist Deutschland – im Gegensatz zu anderen EU-Staaten – weit entfernt. Nach aktuellen Zahlen dürfte es knapp die Hälfte aller Beschäftigten sein.


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