IB und 60 weitere Institutionen: Kinderarmut muss zentrales Thema im Koalitionsvertrag sein

Gemeinsamer Aufruf an künftige Bundesregierung


Der Internationale Bund (IB) setzt sich gemeinsam mit 60 weiteren Institutionen dafür ein, dass Kinderarmut ein zentrales Thema im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird. Foto: Annie Spratt / pixabay.com

Der Internationale Bund (IB) und 60 weitere Verbände, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Einzelpersonen fordern die nächste Bundesregierung auf, Kinderarmut endlich effektiv zu bekämpfen und konkrete Maßnahmen im Koalitionsvertrag festzuhalten.

Die gemeinsame Erklärung "Vier Jahre Zeit, um Kinderarmut endgültig zu beseitigen!" fordert, Armut von Kindern und Jugendlichen nicht länger hinzunehmen und entschlossene Maßnahmen im Koalitionsvertrag zu verankern. Dazu zählen eine grundlegende Reform der Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien, die Sicherstellung sozialer Infrastruktur sowie umfassende Beteiligung. Zudem brauchen Kinder und Jugendliche intensive Begleitung zurück in ihren Kita- und Schulalltag und psychosoziale Hilfe bei der Pandemie-Bewältigung. Die Gemeinsame Erklärung basiert auf vier Grundsätzen:

1. Armut ist kein Versagen der*des Einzelnen: Armut von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien muss als strukturelles Problem behandelt werden. Arme Familien haben nicht selbst Schuld an ihrer Lage, sondern ihre Situation ist die Folge von gesellschaftlichem Ausschluss.

2. Kinder und Jugendlichen haben Anspruch auf gleichwertige Lebensverhältnisse: Der Staat muss ein Konzept vorlegen, wie kommunale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche bedarfsgerecht gestaltet und finanziert wird. Dazu gehören bezahlbare Wohnungen, hochwertige und armutssensible Angebote der Bildung, Betreuung, Erziehung und Begleitung, eine bedarfsorientierte, integrierte Schul-, Gesundheits-, Sozial- und Jugendhilfeplanung, Mobilität für alle und eine gute gesundheitliche Versorgung.

3. Jedes Kind ist gleich viel wert: Bei der Ermittlung der Regelbedarfe für Grundsicherungsleistungen bedarf es einer einheitlichen, transparenten, konsequent sach- und realitätsgerechten Ermittlung und Umsetzung des kindlichen Existenzminimums für alle Rechtsbereiche. Dieses muss auskömmlich sein, Teilhabe für jene Kinder und Jugendlichen ermöglichen, deren Eltern sie nicht gewährleisten können, und niedrigschwellig sein.

4. Unterstützung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird: Angebote und Leistungen zur Unterstützung armer Kinder, Jugendlicher und Familien müssen niedrigschwellig sein. Finanzielle Leistungen sollten unbürokratisch und möglichst automatisch ausbezahlt werden.

„Kinderarmut darf in einem reichen Land wie Deutschland nicht hingenommen werden! Der IB verfügt durch seine tägliche Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien über große Expertise bei diesem Thema. Deshalb wissen wir um die Probleme und deshalb haben wir diese Erklärung mitunterzeichnet“, so Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.

Den vollständigen Text der Erklärung sowie weitere Informationen zur Kampagne gibt es hier.


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