Internationaler Bund fordert nach EU-Reform Wahrung des Asylrechts


Spielende Kinder in Geflüchtetenheim des IB

Spielende Kinder in Geflüchtetenheim: Der Internationale Bund (IB) dringt darauf, dass das Asylrecht gewahrt bleibt. Foto: IB

Frankfurt am Main, 25. April 2024. Nach der Zustimmung des EU-Parlaments zur Europäischen Asylreform fordert der Internationale Bund (IB), dass das Grundrecht auf Asyl unangetastet bleibt. Dafür muss unter anderem sichergestellt werden, dass das neue Bundesprogramm Asylverfahrensberatung (AVB) im Rahmen der Haushaltsplanung kein Spielball politischer Interessen ist.

Der IB berät Schutzsuchende bundesweit im Rahmen der AVB, wie sie ihre Rechte und Pflichten gegenüber Behörden wahrnehmen können. Der Bedarf ist groß, die Schutzsuchenden nehmen die Möglichkeit in hoher Zahl und Intensität wahr. Dies bestärkt den IB sowie andere Träger im Wunsch, die Asylverfahrensberatung auszubauen und bestehende Beratungsangebote langfristig abzusichern. Kriege und andere Fluchtursachen lassen erwarten, dass auch in Zukunft trotz der vielfach kritisierten EU-Asylreform (GEAS) eine relevante Zahl Menschen Schutz in Deutschland sucht. Trotz bereits restriktiver Asylpolitik einzelner EU-Staaten gab es 2023 laut EU-Asylagentur rund 1,1 Millionen Asylanträge in der EU.

Seit Juli 2023 führt der IB das Bundesprogramm „behördenunabhängige Asylverfahrensberatung“ (AVB) in elf Bundesländern neu durch. Das für Schutzsuchende kostenfreie und leicht zugängliche Angebot findet in diesem Jahr beim IB an 25 Standorten statt.

Die AVB soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Zweck, Verlauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und sie in dessen Verlauf verlässlich beraten und unterstützt werden. Durch all das erhöht sich die Transparenz und Effizienz von Asylverfahren sowie die Qualität der behördlichen Entscheidungen. Darüber hinaus lässt sich in der Beratung ein besonderer Schutzbedarf, etwa aufgrund von Traumatisierung, Behinderung oder Krankheit, leichter identifizieren.

Auch die neue EU-Asylverfahrens-Verordnung legt Ausbau der AVB nahe

Im Dezember 2023 haben sich die Staaten der EU auf eine neue Asylverfahrens-Verordnung geeinigt. Auch diese zeigt die Bedeutung der AVB, denn im Dokument ist eine unentgeltliche rechtliche Beratung für Asylsuchende vorgesehen.

„Schutzsuchenden muss es möglich sein, ihr Recht auf Asyl wahrzunehmen – es ist ein durch unsere Verfassung geschütztes Recht! Die AVB stärkt das Vertrauen in den Staat und die Akzeptanz der Asylentscheidung. Zudem leisten wir hier einen wichtigen Beitrag zu mehr Fairness und Rechtsstaatlichkeit“, so die IB-Präsidentin Petra Merkel.

Die Asylverfahrensberatungen des IB arbeiten eng mit anderen IB-Angeboten zusammen, speziell den Jugendmigrationsdiensten. Darüber hinaus gibt es einen regelmäßigen Austausch mit anderen, im Bereich „Migration und Flucht“ relevanten Akteuren: unter anderem Gemeinschaftsunterkünften, Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sowie Psychosoziale Zentren. Der IB ist in die bundesweiten Netzwerke der unterschiedlichen Beratungs- und Unterstützungsangebote eingebunden.

Über den Internationalen Bund:

Der Internationale Bund (IB) ist mit mehr als 14.000 Mitarbeitenden einer der großen Dienstleister in der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit in Deutschland. Er unterstützt Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren*Seniorinnen dabei, ein selbstverantwortetes Leben zu führen – unabhängig von ihrer Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Sein Leitsatz „Menschsein stärken“ ist für die Mitarbeitenden Motivation und Orientierung.

Weitere Informationen:
Internationaler Bund (IB)
Dirk Altbürger
Telefon +49 69 94545-107
dirk.altbuerger@ib.de
internationaler-bund.de


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