Internationaler Bund zum neuen Weiterbildungsgesetz: Guter Anfang, Fortentwicklung nötig

Was der IB positiv und was er negativ bewertet - sowie: was er sich zusätzlich gewünscht hätte


Berufliche Weiterbildung

Berufliche Weiterbildung: Der Internationale Bund (IB) begrüßt das neue Gesetz, wünscht sich aber eine Fortentwicklung. Foto: Frank Hamma

Der Internationale Bund (IB) sieht im seit 1. April gültigen Hauptteil des "Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" den guten Anfang einer Entwicklung. Diese muss allerdings noch ihre Fortsetzung finden. Die Regelung soll Betrieben, Auszubildenden und Arbeitnehmenden helfen, dem drängenden Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen sowie den technologischen, demografischen und ökologischen Wandel der Arbeitswelt zu bewältigen.

Neu ist die sogenannte Ausbildungsgarantie, insbesondere mit der Einführung von Berufsorientierungspraktika und Mobilitätszuschüssen für Arbeitnehmende sowie eine Neuregelung der Einstiegsqualifizierungen. Zudem erfolgt eine tiefgreifende Reform der Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und nicht zuletzt die Einführung eines Qualifizierungsgeldes.

Was ist mit Arbeitnehmenden, die sich eigeninitiativ weiterbilden wollen?

Der IB begrüßt, dass das Gesetz nach einem komplizierten politischen Entscheidungsprozess nunmehr Gültigkeit hat. Lobend hervorzuheben ist die deutliche Erweiterung der Anspruchsberechtigten in der Weiterbildungsförderung Beschäftigter. Hier hat der Gesetzgeber den vom IB langjährig vertretenen Gedanken aufgegriffen, dass letztlich nicht nur einzelne Betriebe und Arbeitnehmende von der Transformation betroffen sein werden, sondern alle.

"Wir hätten uns mehr gewünscht. Aber Demokratie braucht Kompromisse. Wir teilen die Meinung vieler Fachleute: Das Gesetz ist ein Anfang. Eine Fortentwicklung der Rahmenbedingungen von Aus- und Weiterbildung ist definitiv nötig! Der IB wünscht sich zum Beispiel eine Bildungszeit, auf die sich die Koalition leider nicht einigen konnte. Dadurch würde eine systemwidrige Lücke in dem Gesetz geschlossen: Die betriebs- und arbeitgeberunabhängige Förderung einzelner Arbeitnehmer*innen, die sich eigeninitiativ weiterbilden wollen. Zudem hoffen wir, dass die berufliche Weiterbildung institutionell zur 4. Säule des deutschen Bildungssystems fortentwickelt wird. Das wäre ein Beitrag zur ökonomischen Infrastruktur- und regionalen Strukturpolitik sowie zur sozialen Gerechtigkeit", sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB.


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