In die Debatte um das Bundestariftreuegesetz kommt Bewegung: Vertreterinnen der Bundesregierung bekannten sich zum Gesetz und kündigten auf der DGB-Vergabetagung am 15. Oktober an, dass es bis Ende des Jahres verabschiedet werden soll. Für die Bildungsbranche wäre das aus Sicht des Internationalen Bundes (IB) ein längst überfälliger Schritt.
Bei der Tagung waren Katja Mast (SPD), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, und Gitta Cornemann (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, für die Bundesregierung vor Ort. Beide bekräftigten, dass das Bundestariftreuegesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und einen möglichst geringen bürokratischen Aufwand mit sich bringen soll.
IB-Vorschlag: Tarifgebundene Unternehmen bei öffentlichen Vergaben mit zusätzlichen Wertungspunkten berücksichtigen
Aus Sicht des IB besonders bemerkenswert: Katja Mast befürwortete ausdrücklich die Berücksichtigung von Haustarifverträgen in Branchen ohne eigene Branchentarifverträge. Damit griff sie eine zentrale Anregung des IB aus dem offiziellen Anhörungsverfahren auf.
Der Internationale Bund sieht jedoch weiteren Nachbesserungsbedarf: Der aktuelle Gesetzentwurf sieht lediglich Eigenerklärungen der Bieter, anlassbezogene statt stichprobenartiger Kontrollen sowie eine Aufsichtsbehörde mit lediglich acht Beschäftigten vor.
Sich auf Eigenerklärungen der Bieter und lediglich anlassbezogene Kontrollen zu beschränken, wäre ein Fehler. Das Bundestariftreuegesetz liefe dann Gefahr, seine Wirkung zu verfehlen. Hier folge ich im Grundsatz der Einschätzung des geschäftsführenden DGB-Vorstandsmitglieds Stefan Körzell, der von einem Freifahrtschein für Gesetzesumgehungen spricht.
Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB
Neben der Tariftreue stand auch die Stärkung der Tarifbindung im Mittelpunkt der Diskussion bei der DGB-Tagung. Thiemo Fojkar weiter: „Schon aufgrund der EU-Mindestlohnrichtlinie hat Deutschland die Tarifbindung von knapp 50 Prozent auf 80 Prozent zu steigern. Tariftreuegesetze allein können das nicht leisten. Tarifgebundene Unternehmen sollte man deshalb bei öffentlichen Vergaben mit zusätzlichen Wertungspunkten berücksichtigen. Außerdem könnte eine gesetzliche Vermutung der Tariftreue an die Mitgliedschaft in einem tariffähigen Arbeitgeberverband geknüpft werden. Das würde Bürokratie reduzieren und Tarifbindung stärken.“