Wer sich für die Zukunft weiterbildet, sichert sich soziale und beruflichen Teilhabe

IB hält an seiner Forderung nach einem Rechtsanspruch auf das Nachholen eines Berufsabschlusses fest


Berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen sollen laut Ankündigung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung in der Nationalen Weiterbildungsstrategien gebündelt werden, um mehr Menschen die berufliche Teilhabe am digitalen Wandel zu ermöglichen. Die Arbeitswelt wird immer digitaler, schneller und spezieller. Wer mithalten will, muss sich laufend fort- und weiterbilden. Lebensbegleitendes Lernen ist sowohl Voraussetzung als auch Garant der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands. Wer sich für die Zukunft weiterbildet, sichert sich soziale und beruflichen Teilhabe, so das Ministerium.

„Der IB unterstützt diesen Ansatz ausdrücklich“, so der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. Der IB hält an seiner Forderung auf die Einführung eines Rechtsanspruches zum Nachholen eines Berufsabschlusses fest. Ohne einen solchen individuellen Rechtsanspruch ist die Nationale Weiterbildungsstrategie nur die Hälfte wert, hatte die IB-Präsidentin Petra Merkel schon im Juli festgestellt.


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