"Thema bleibt allzu oft im Dickicht der Zuständigkeitsdiskussion auf der Strecke"

IB zu den Ergebnissen des aktuellen ifo-Bildungsbarometers / "Bildung ist ein Menschenrecht"


Bildung ist in Deutschland Ländersache. Allerdings sind aktuell 60 Prozent der Deutschen der Ansicht, dass bildungspolitische Entscheidungen stattdessen grundsätzlich von der Bundesregierung getroffen werden sollten. Auch in der Bildungsfinanzierung wünscht sich die deutsche Bevölkerung mehr Engagement des Bundes. Zu diesem Ergebnis kommt das ifo-Bildungsbarometer. 70 Prozent der Befragten sprechen sich außerdem für die Einrichtung eines Nationalen Bildungsrats aus, der Empfehlungen für die Bundesländer erarbeiten soll. Ebenfalls mehrheitsfähig ist der Abschluss eines Bildungsstaatsvertrages, der von allen Bundesländern gemeinsam beschlossen wird und für alle Länder verbindliche Vorgaben enthalten soll. Auch Vergleichbarkeit wird mehrheitlich verstärkt eingefordert: Eine überwältigende Mehrheit von 88 Prozent findet es wichtig, dass Schüler*innenleistungen zwischen den Bundesländern vergleichbar sind. Dementsprechend befürworten große Teile der Bevölkerung Reformvorschläge zur Erhöhung der Vergleichbarkeit. Alle Ergebnisse der Studie finden Sie hier.
„Unabhängig davon, ob nun der Bund oder die Länder zuständig sind, kommt es uns als großer Bildungsträger in Deutschland darauf an, dass die Qualität der Bildungsangebote stimmt“, sagt der IB-Vorstandsvorsitzende Thiemo Fojkar. „Bildung ist ein Menschenrecht und die Basis für eine selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Als IB setzen wir in unseren Einrichtungen alles daran, um hohe Qualitätsstandards verwirklichen zu können. Uns ist allerdings viel wichtiger, dass Bildung insgesamt einen höheren Stellenwert bekommt, gleich, wer dafür zuständig ist und unabhängig von einer zentralen oder dezentralen Koordinierung. Dazu zählt übrigens auch die Anerkennung der Menschen, die sich bei ihrer täglichen Arbeit für Bildung engagieren. Ihnen gebührt mehr gesellschaftlicher Respekt. Dieses Thema bleibt allerdings leider allzu oft im Dickicht der Zuständigkeitsdiskussion auf der Strecke.“


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