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Flexible Hilfen

Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer

Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern.

Rechtsgrundlage:
§ 27 i. V. mit § 30 SGB VIII und § 41 SGB VIII

Ziel der Leistung:
- der Klient bewältigt seine Entwicklungsprobleme unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes
- der Klient ist in der Lage, selbstständig sein für sich passendes Leben zu führen
- der Klientist nachhaltig ins Familiensystem integriert
- die Ressourcen des Klienten sind aktiviert und in vollem Umfang nutzbar
- Soziale und emotionale Kompetenzen wurden erlernt und gefestigt
- verlässliche Beziehungen sind gefördert und entwickelt
- der Klient ist in das neue Wohnumfeld integriert

Zielgruppe:
- Kinder, Jugendliche sowie junge Volljährige mit unterschiedlichen Entwicklungsdefiziten
- Kinder, Jugendliche welche nach einer stationären Unterbringung in den elterlichen Haushalt integriert werden
- Junge Volljährige mit weiterreichendem Hilfebedarf, etwa im Anschluss an eine stationäre Wohnform oder bei dem Bezug eigenen Wohnraumes aufgrund schwerer Konflikte mit ihrer Familie

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Sozialpädagogische Familienhilfe bietet eine intensive Betreuung und Begleitung und ist gezielt auf die speziellen Problemlagen und Ressourcen der einzelnen Familienmitglieder ausgerichtet. Sie unterstützt bei der Bewältigung von Erziehungsaufgaben, Beziehungs- und Alltagsproblemen sowie sozialen und materiellen Schwierigkeiten. Sie hilft bei der Lösung von Konflikten und Krisen und berät im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

Rechtsgrundlage:
§ 27 i. V. mit § 31 SGB VIII

Ziel der Leistung:
- intensive Betreuung und Begleitung der Familie bei der Bewältigung von Alltagsproblemen
- Unterstützung der Familie im Kontakt mit Ämtern, insbesondere zur Sicherung der materiellen Lebensgrundlagen und der elementaren Grundbedürfnisse im Bereich Ernährung, Gesundheit, Wohnraum und Bildung
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in ihren familiären Bezugssystemen

Zielgruppe:
- Familien mit unterschiedlichen Familienkonstellationen, die auf Grund von  Krisen- und Konfliktsituationen Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und in der Wahrnehmung der erzieherischen Aufgabenstellung benötigen

Betreutes Wohnen

Hilfe zur Erziehung in einer betreuten Wohnform für Jugendliche, die Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung möglich macht. Das Betreute Wohnen bietet eine auf längere Zeit angelegte Lebensform an und bereitet auf ein selbständiges Leben vor.

Rechtsgrundlage:
§ 27 i. V. mit § 34 SGB VIII i.V. § 36 und § 41 SGB VIII

Ziel der Leistung:
- Bezug und Gestaltung des Wohnraumes
- Soziale Integration in das neue Umfeld
- Befähigung zur eigenverantwortlichen Lebensführung,
- Verbesserung der Beziehungen zur Herkunftsfamilie,
- Planung und Realisierung von schulischen und beruflichen Perspektiven,
- Ausbildung von Verantwortung im Umgang mit Geld

Zielgruppe:
- Jugendliche und junge Volljährige mit Vollendung des 16. Lebensjahres, die nach einem Heim-aufenthalt weitgehend selbständig leben können,
- Jugendliche, die Konfliktsituationen in ihrem Elternhaus ausgesetzt sind und aufgrund ihrer Selb-ständigkeit in dieser Wohnform leben können,
- Jugendliche, die auf Grund individueller Problemlagen ein Leben in großer Gemeinschaft (Heim-gruppe) ablehnen

Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner*innen zur Verfügung:

Frau Jessica Burziwoda

Tel.: 01573 8082204

Mail: Jessica.Burziwoda@ib.de
 

Frau Carolin Neumann

Tel.: 0177 5894807

Mail: Carolin.Neumann@ib.de

 

Frau Christine Schoenwiese

Tel.: 0163 1866692

Mail: Christine.Schoenwiese@ib.de

 

Herr Marian Ulbricht

Mail: Marian.Ulbricht@ib.de

 

 

Alle Angebote der Hilfen zur Erziehung                           

Regionalleitung Sachsen-Anhalt Süd

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