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IB BLK - Täter-Opfer-Ausgleich

Dieses Angebot wird unterstützt und gefördert durch
 

 

 

Das Verfahren

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) bietet Beschuldigten und Geschädigten einer Straftat Gelegenheit zu einer außergerichtlichen Regelung unter Beteiligung einer unparteiischen dritten Person (Mediator*in in Strafsachen). Nach Erhalt der Strafakte von der Staatsanwaltschaft werden Einzelgespräche mit allen Beteiligten geführt, die Gelegenheit bieten, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Die Geschädigten haben z.B. die Möglichkeit den entstandenen Schaden, die Folgen der Tat sowie deren Erwartungshaltungen zu einer möglichen Wiedergutmachungsleistung zu besprechen. Die Beschuldigten können das Verfahren nutzen, die Hintergründe des Verhaltens mitzuteilen, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen und eine aktive Schadenswiedergutmachung zu leisten. In jedem Fall besteht die Gelegenheit, ein gemeinsames Mediationsgespräch in unseren Räumlichkeiten zu führen, im Beisein eines Mediators oder einer Mediatorin.

Geeignete Formen der Wiedergutmachung sind z.B. Entschuldigung, Schadenersatz, Schmerzensgeld, gemeinnützige Stunden oder Geldleistungen an gemeinnützige Einrichtungen, die in einer schriftlichen Vereinbarung festgelegt und von allen Parteien unterzeichnet werden. Ist eine außergerichtliche Einigung gelungen, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen.

 

Die Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an delinquente Jugendliche und Erwachsene die unter bestimmten Voraussetzungen nach Anerkennung ihrer Schuld für ein Delikt an einer Person, die ihrerseits zu einem Ausgleichsversuch bereit ist, Wiedergutmachung zu leisten.

 

Die Zielgruppe

- Jugendliche und Erwachsene, die in einem Konflikt leben oder eine Straftat begangen
  haben

- Geschädigte aller Altersgruppen

 

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